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Führerscheinstelle

Informationen zur Änderung des Antragsverfahrens zum Pflichtumtausch finden Sie weiter unten!

Geänderte Kontaktmöglichkeiten!

Derzeit gelten nachfolgende abweichende Kontaktmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung. An Feiertagen entfallen die Kontaktmöglichkeiten. Kurzfristige Änderungen vorbehalten.

Führerscheinstelle

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich mit Termin. Nutzen Sie hierfür bitte die Online-Terminvergabe. Täglich werden neue Termine freigeschaltet.

Unter der angegebenen Telefonnummer oder per Mail erfolgt keine Terminvergabe.

Sollten aufgrund der hohen Nachfrage keine freien Termine verfügbar sein, bitten wir um Verständnis und Geduld.

Pflichtumtausch der Führerscheine

Der Pflichtumtausch steht zuerst für die Papierführerscheine an (bis 31.12.1998 ausgestellt). Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein erst zum 19.Januar 2033 umtauschen.  Die Antragstellung für den Pflichtumtausch der Führerscheine  erfolgt grundsätzlich über den schriftlichen Weg mittels vorgegebenem Muster. Eine Online-Terminbuchung für den Pflichtumtausch ist daher nicht möglich.

Das elektronische Formular kann hierin einfacher und verständlicher Form von Ihnen selbst ausgefüllt werden. Das vollständig ausgefüllte und zum Druck erzeugte Antragsformular ist dann auszudrucken, zu unterzeichnen und mit allen Anlagen (gemäß der Checkliste) per Post an die Führerscheinstelle zu schicken. Alternativ werden die Antragsformulare in Papierform (blanco) auch in den Ortämtern sowie an der Infothek Stadtamt, Charles-Darwin-Ring 6, 18059, ausgelegt.

Nach Bearbeitung Ihres Antrages und Erstellung des neuen Führerscheins werden wir Sie kontaktieren, damit Sie hier vor Ort die Unterlagen im Original vorlegen, die Bezahlung des Verwaltungsvorganges vornehmen und Ihren Führerschein abholen können. Die Bearbeitungszeit wird voraussichtlich bis zu zwölf Wochen dauern. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen ab. Zur Abholung des neuen Führerscheins ist das persönliche Erscheinen zwingend erforderlich.

Führerscheine die vor 1999 nicht in Rostock ausgestellt wurden, erfordern die Anforderung einer Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde. Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift14.1 KB   
 

Online Terminvergabe: Führerscheinstelle

Allgemeine Auskunft: Tel.:  0381 381-3399
Konkrete fachliche Fragen unter E-Mail: fuehrerscheinstelle@rostock.de

Die Vorlage des gültigen Personalausweises oder des gültigen Reisepasses ist bei jeder Bearbeitung erforderlich.

Führerscheine die vor 1999 nicht in Rostock ausgestellt wurden, erfordern die Anforderung einer Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde.

In der DDR wurde bei Erteilung jeder Fahrerlaubnis vom 01.01.1968 bis zum 31.05.1982 nach jeder bestandenen
Führerscheinklasse dem Antragsteller die so genannte VK 30 - Karte ausgehändigt (grau/grün im Postkartenformat). 
Diese VK 30 muss daher im Original bei Antragstellung hier vorgewiesen werden, wenn der FS in dem o.g. Zeitraum ausgestellt wurde.
 

Führerschein-Expressbestellung zusätzliche Gebühr von 29,50 Euro
 

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern