Führerscheinstelle
Informationen zum Antragsverfahren "Pflichtumtausch" finden Sie weiter unten!
Die Bearbeitung Ihrer Anliegen in der Führerscheinstelle erfolgt ausschließlich mit Termin. Nutzen Sie hierfür bitte die Online-Terminvergabe. Sie haben die Möglichkeit, Termine bis 180 Tage im Voraus zu buchen. Bei entsprechender Kapazität werden zusätzlich Termine morgens gegen 08:30 Uhr für den jeweiligen Tag freigeschaltet.
Hinweis: Unter der angegebenen Telefonnummer oder per Mail erfolgt keine Terminvergabe.
Sollten aufgrund der hohen Nachfrage keine freien Termine verfügbar sein, bitten wir um Verständnis und Geduld.
Für die Bearbeitung Ihrer Anliegen ist die Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses zwingend erforderlich.
Es besteht keine Möglichkeit, in der Führerscheinstelle ein Passfoto zu erstellen. Bitte bringen Sie daher unbedingt ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Jahre) zur Bearbeitung Ihres Antrages mit.
Verfahren zum Pflichtumtausch der Führerscheine
Der Pflichtumtausch steht zuerst für die Papierführerscheine an (bis 31.12.1998 ausgestellt). Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein erst zum 19. Januar 2033 umtauschen. Die Antragstellung für den Pflichtumtausch der Führerscheine erfolgt grundsätzlich über den schriftlichen Weg mittels vorgegebenem Muster. Eine Online-Terminbuchung für den Pflichtumtausch ist daher nicht möglich.
Das elektronische Formular kann hierin einfacher und verständlicher Form von Ihnen selbst ausgefüllt werden. Das vollständig ausgefüllte und zum Druck erzeugte Antragsformular ist dann auszudrucken, zu unterzeichnen und mit allen Anlagen (gemäß der Checkliste) per Post an die Führerscheinstelle zu schicken. Alternativ werden die Antragsformulare in Papierform (blanco) auch in allen Ortämtern sowie an der Infothek Stadtamt, Charles-Darwin-Ring 6, 18059, ausgelegt. Nach Bearbeitung Ihres Antrages und Erstellung des neuen Führerscheins werden wir Sie kontaktieren, damit Sie hier vor Ort die Unterlagen im Original vorlegen, die Bezahlung des Verwaltungsvorganges vornehmen und Ihren Führerschein abholen können. Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen dauern. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen ab. Zur Abholung des neuen Führerscheins ist das persönliche Erscheinen zwingend erforderlich. Die Bevollmächtigung eines Dritten ist nicht möglich.
Online Terminvergabe: Führerscheinstelle
Allgemeine Auskunft: Tel.: 0381 381-3399
Konkrete fachliche Fragen unter E-Mail: fuehrerscheinstelle@rostock.de
Die Vorlage des gültigen Personalausweises oder des gültigen Reisepasses ist bei jeder Bearbeitung erforderlich.
Führerscheine die vor 1999 nicht in Rostock ausgestellt wurden, erfordern die Anforderung einer Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde.
In der DDR wurde bei Erteilung jeder Fahrerlaubnis vom 01.01.1968 bis zum 31.05.1982 nach jeder bestandenen
Führerscheinklasse dem Antragsteller die so genannte VK 30 - Karte ausgehändigt (grau/grün im Postkartenformat).
Diese VK 30 muss daher im Original bei Antragstellung hier vorgewiesen werden, wenn der FS in dem o.g. Zeitraum ausgestellt wurde.
Führerschein-Expressbestellung zusätzliche Gebühr von 29,50 Euro
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistungen
- Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Führerschein - Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Führerschein - Abgabe und Annahme
- Führerschein Ausstellung
- Führerschein - Entzug der Fahrerlaubnis
- Führerschein - Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Führerschein - Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein - Wiederaushändigung