Gewerbeangelegenheiten
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung
Sie wollen Ihr neues Gewerbe anmelden, ein Gewerbe ummelden, oder Ihr altes Gewerbe abmelden?
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Gewerbedateiauskunft
Öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nicht-öffentlichen Stellen dürfen gemäß § 14 Abs. 8 Gewerbeordnung (GewO) aus der Gewerbeanzeige Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden übermittelt werden
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Gewerbezentralregisterauskunft
Der Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft wird von der Meldebehörde an das Bundeszentralregister zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft durch das Bundeszentralregister muss persönlich erfolgen.
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