Gewerbeangelegenheiten
Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Stadtamtes vom 12. bis 15. März 2024 geschlossen
Pressemitteilung vom 14.03.
Aufgrund einer Softwareumstellung bleibt die Abteilung Gewerbeangelegenheiten noch bis einschließlich Dienstag, 19. März 2024, für den Publikumsverkehr geschlossen. Darüber informiert das Stadtamt. In dringenden Angelegenheiten ist die Abteilung unter unter Tel. 0381 381-3398 erreichbar. Gewerbemeldungen und andere Anliegen können per Post, per E-Mail an gewerbe@rostock.de oder über den Online-Dienst https://www.mv-serviceportal.de eingereicht werden. Wegen der Anpassung der Software kann es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anliegen kommen, dafür wird um Verständnis gebeten.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung
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Gewerbedateiauskunft
Öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nicht-öffentlichen Stellen dürfen gemäß § 14 Abs. 8 Gewerbeordnung (GewO) aus der Gewerbeanzeige Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden übermittelt werden
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Gewerbezentralregisterauskunft
Der Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft wird von der Meldebehörde an das Bundeszentralregister zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft durch das Bundeszentralregister muss persönlich erfolgen.
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