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Kommunaler Ordnungsdienst

Die Verkehrsüberwachung und der Kommunale Ordnungsdienst haben verschiedene Aufgaben, die darauf abzielen, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten und die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zu fördern. Hier sind einige typische Aufgaben dieser beiden Einheiten:

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Verkehrsüberwachung:

Überwachung des Straßenverkehrs: Die Verkehrsüberwachung ist verantwortlich für die Überwachung des Straßenverkehrs, um sicherzustellen, dass Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln und -gesetze einhalten.

Parküberwachung: Die Verkehrsüberwachung kontrolliert auch das Parkverhalten in öffentlichen Bereichen und stellt sicher, dass die Parkvorschriften eingehalten werden, um eine ordnungsgemäße Nutzung von Parkplätzen und Gehwegen zu gewährleisten.

Allgemeiner Ordnungsdienst:

Überwachung der öffentlichen Ordnung: Der Allgemeine Ordnungsdienst ist dafür zuständig, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger sich an die örtlichen Gesetze und Verordnungen halten.

Einsatz bei Ordnungswidrigkeiten: Sie intervenieren bei Verstößen gegen lokale Vorschriften wie Lärmbelästigung, unerlaubte Müllentsorgung, öffentliches Alkoholkonsumieren usw.

Unterstützung von Veranstaltungen: Der Allgemeine Ordnungsdienst unterstützt oft bei der Organisation und Überwachung von Veranstaltungen, um sicherzustellen, dass sie reibungslos ablaufen und die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist.

Kooperation mit anderen Behörden: Sie arbeiten eng mit anderen staatlichen Stellen wie der Polizei, dem Gesundheitsamt und dem Umweltschutzamt zusammen, um die Einhaltung der Gesetze zu fördern und auf mögliche Verstöße zu reagieren.

Gefahrenabwehr Tier: Seit dem 1. April 2024 ist die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr Tier vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz auf den Kommunalen Ordnungsdienst übertragen. Diese Änderung soll eine effizientere und umfassendere Bewältigung von Situationen im Zusammenhang mit Tieren ermöglichen. Ursprünglich von einem Kollegen durchgeführt, wird das Team nun auf drei Kollegen aufgestockt, um die Abdeckung der Einsatzzeiten von Montag bis Sonntag, von 06:30 bis 21:00 Uhr zu gewährleisten. Diese Erweiterung des Personals ermöglicht eine schnellere Reaktionszeit und eine verbesserte Präsenz vor Ort, um auf potenzielle Gefahren oder Notfälle im Zusammenhang mit Tieren angemessen reagieren zu können.

Pressemitteilung: Ab dem 1. April 2024 wird der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) unter einer neuen zentralen Rufnummer erreichbar sein. Unter Tel. 0381 381-3333 steht der KOD dann für Meldungen und Fragestellungen in den Bereichen Verkehrsüberwachung, Allgemeiner Ordnungsdienst, Bäderdienst, Strand- und Cityvögte sowie der Gefahrenabwehr Tier zur Verfügung.

Durch die Installierung eines Innendienstes und die Nutzung eines softwaregestützten Auftragsmanagements sollen Synergien aus der digitalen Erfassung und Koordination der Einsätze genutzt und der Bürgerservice weiter verbessert werden. Auch geht das Stadtamt davon aus, damit eine schnelle Reaktionszeit und eine verbesserte Präsenz der Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes vor Ort zu erzielen. Der Kommunale Ordnungsdienst ist täglich von 6.30 bis 21 Uhr zu erreichen.

Dazu Dr. Chris von Wrycz Rekowsi, zuständiger Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung: Über dieses neue Angebot des Stadtamtes freue ich mich sehr. Natürlich war unser Kommunaler Ordnungsdienst auch bislang schon telefonisch erreichbar. Mit der wunderbar einfachen neuen Durchwahl -3333 und den langen Erreichbarkeitszeiten schaffen wir hier aber eine neue Qualität. Künftig wird es für die Menschen so einfach wie nie sein, Hinweise und Probleme an unsere Ordnungskräfte durchzugeben. Wir machen damit einen weiteren Schritt auf unserem Weg, den Bürgerservice der Stadtverwaltung weiter zu verbessern."

Neben der telefonischen Erreichbarkeit besteht ebenfalls die Möglichkeit, Meldungen über die E-Mail-Adresse kod@rostock.de sowie über das Portal www.klarschiff-hro.de einzustellen.
Neu ist, dass das Stadtamt jetzt auch die Aufgabe der Gefahrenabwehr Tier übernimmt.
Die Gefahrenabwehr Tier ist dabei zuständig für die Beseitigung von Gefahren, die durch entlaufene Haustiere oder im Straßenverkehr verunfallte Tiere ausgehen sowie für sonstige im öffentlichen Raum befindliche Tiere, die eine konkrete Gefahr für Menschen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
Die Abgabe von Fundtieren hingegen bleibt von der Neuregelung unberührt. Fundtiere können montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 10 bis 12 Uhr an den Rostocker Tierschutzverein e. V. in der Thierfelderstraße 19, 18059 Rostock, Tel. 0381 4001250, übergeben werden.

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Insgesamt tragen sowohl die Verkehrsüberwachung als auch der Allgemeine Ordnungsdienst dazu bei, ein sicheres und geordnetes Umfeld in unseren Städten und Gemeinden zu schaffen und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.