Verkehrsüberwachung-Ruhender Verkehr
Die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit im öffentlichen Verkehrsraum sowie die Durchsetzung der gesetzlichen und verkehrsrechtlich angeordneten Verkehrsregeln hinsichtlich parkender und haltender Fahrzeuge.
Aufgaben:
- Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr nach pflichtgemäßem Ermessen
- Entscheidung über die Durchführung von Abschleppmaßnahmen falsch geparkter Fahrzeuge zur Beseitigung von Behinderungen und Gefährdungen
Telefonische Erreichbarkeit über die Funkzentrale der Verkehrsüberwachung:
vom 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag von 06:30 bis 20:00 Uhr und
vom 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag von 06:30 bis 19:00 Uhr
vom 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag von 06:30 bis 20:00 Uhr und
vom 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag von 06:30 bis 19:00 Uhr