Seemannsamt - Ausstellung von Patenten und Befähigungen
Erstausfertigung von Befähigungszeugnissen für Absolventen mit Abschlusszeugnissen der nach dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten Ausbildungsstätten.
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015
Das Hafen- und Seemannsamt nimmt die öffentlich-rechtliche und hoheitliche Aufgabe (untere Landesbehörde) der Erstausstellung von Befähigungszeugnissen in der Seeschifffahrt wahr.
Eine Rücksprache mit den Mitarbeitern des Sachgebietes Befähigungszeugnisse ist für die Terminvergabe (zu den Öffnungszeiten) zwingend erforderlich.
Die Information über die mitzubringenden Unterlagen für die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses finden Sie im unteren Teil der Seite als Download.
Hinweis für den Postweg : Der Gebührenbescheid und das Befähigungszeugnis wird per Einschreiben mit Rückschein zugesandt.