Hafenmeister der öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock
Die Kommunalhäfen sind untergliedert in 29 Hafengebiete, siehe Anlage 2 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock.
Die nördlichen Hafengebiete (nördlich und einschließlich von Anlegern und Stegen Schmarl) werden durch die Hafenmeister Warnemünde verwaltet, alle südlicher gelegenen durch die Hafenmeister Stadthafen. Dabei werden
unter anderem folgenden Aufgaben wahrgenommen
- Wahrnehmen öffentlich-rechtlicher und hoheitlicher Befugnisse als Hafenbehörde im kommunalen Hafengebiet mit dem Ziel der Regelung und Überwachung der Benutzung des Hafens und des Verkehrs im Hafen
- Erkennen von hafen- und hafenanlagengefährdender Situationen
- Wahrnehmen von Kontrollaufgaben, die sich im Hinblick auf die verkehrs- und ordnungsrechtliche sowie sicherheitstechnische Zuständigkeit aus der Hafenverordnung (HafVO) ergeben
- Wahrnehmen von Aufgaben als Betreiber der Kommunalhäfen
- Planung der Liegeplätze und Liegeplatzzuweisung
- Durchsetzung der Hafengebührensatzung und sowie Entgeldordnung für Hafendienstleistungen / Gebühreneinzug Tageslieger - Yachten
- Touristenfischereischein und die Angelberechtigung für die Mecklenburgische Ostseekueste sowie die Unterwarnow erwerben. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Dokumente auch per Post
unter Beachtung der wesentlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (Auszug)
- WVHaSiG M-V
- HafVO M-V
- HafNO der HRO
- HGGVO M-V
- SOG M-V
- SchAbfEntG M-V
- KVR, SeeSchStrO
- Verwaltungsverfahrenvorschriften
- Diensvorschriften
- Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock
- Entgeltordnung für Hafendienstleistungen in den öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock