Hafenmeister Stadthafen
Unter anderem werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Wahrnehmen öffentlich-rechtlicher und hoheitlicher Befugnisse als Hafenbehörde
- Wahrnehmen von Kontrollaufgaben, die sich im Hinblick auf die verkehrs- und ordnungsrechtliche sowie sicherheitstechnische Zuständigkeit aus der Hafenverordnung (HafVO) ergeben
- Wahrnehmen von Aufgaben als Betreiber des Stadthafen und des Neptun Kai's
- Liegeplatzzuweisung
- Durchsetzung der Hafengebührensatzung und sowie Entgeldordnung für Hafendienstleistungen / Gebühreneinzug Tageslieger - Yachten und Segelschiffe
- Wartung und Pflege des Kontrollbootes "ROSTOCK"
- Durchführung von Kontrollfahrten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher und hoheitlicher Befugnisse des Hafenamtes als Ordnungsbehörd
Bitte stellen Sie Anträge auf elektronischen Wege per E-Mail hafenmeister.sth@rostock.de
Herr O. Altmann - Hafenmeister Stadthafen
Herr U. Dix - Hafenmeister Stadthafen
Telefon: 0381 455266
Mobil: 0171 8604435
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Hafen- und Seemannsamt
Hafen- und Seemannsamt
Abt. Hafenbehörde
Am Warnowufer 65a
18057 Rostock