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Gefahrgut und Umwelt

Unter anderem werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Durchsetzung der „Hafengefahrgutverordnung für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern“ und weiterer Rechtsnormen bei der Beförderung gefährlicher Güter
  • Durchsetzung des „Schiffsabfallentsorgungsgesetztes für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern“
  • Durchsetzung der internationalen Normen für die Schiffssicherheit
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LNG Bunkergenehmigungen:

LNG Bunkergenehmigungen nach §22a HafVO werden auf der Grundlage einer Risikoanalyse, die den Status eines Handbuches hat, auf Antrag erteilt. Nachweise sind dem Antrag beizufügen.