Gefahrgut und Umwelt

Unter anderem werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Durchsetzung der „Hafengefahrgutverordnung für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern“ und weiterer Rechtsnormen bei der Beförderung gefährlicher Güter
- Durchsetzung des „Schiffsabfallentsorgungsgesetztes für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern“
- Durchsetzung der internationalen Normen für die Schiffssicherheit
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LNG Bunkergenehmigungen:
LNG Bunkergenehmigungen nach §22a HafVO werden auf der Grundlage einer Risikoanalyse, die den Status eines Handbuches hat, auf Antrag erteilt. Nachweise sind dem Antrag beizufügen.