Hafenbau und -bewirtschaftung
Der Rostocker Hafen zeicnet sich heute durch eine Vielzahl öffentlicher, gewerblicher und privater Nutzungen aus. Dabei unterstehen die unterschiedlichen Hafengebiete und baulichen Anlagen sowie deren Zuständigkeiten verschiedensten Verantwortungsträgern.
Die Abteilung Hafenbau und -bewirtschaftung des Hafen- und Seemannsamtes ist zuständig für die kommunalen, überwiegend der Öffentlichkeit zugänglichen Hafenbereiche. Aus nebenstehender Übersichtskarte sind die kommunalen sowie die durch weitere Hafenbetreiber bewirtschafteten Hafenbereiche zu ersehen.
Die Abteilung Hafenbau und -bewirtschaftung ist für folgende bauliche Anlagen zuständig:
Verkehrswasserbauten in Häfen
Nutzwasserbauten in Spülfeldern
Ufereinfassungen an Wasserstraßen
Dazu gehören z.B. folgende Bauwerke:
- Spundwände und andere Ufereinfassungen an schiffbaren Gewässern
- Kaibauwerke
- wasserbauliche Anlagen in Spülfeldern (Ablaufbauwerke, Rohrleitungen u.ä.)
- Steganlagen
Unter Federführung der Abteilung errichtete, jedoch dem öffentlichem Verkehr gewidmete Anlagen an Gewässern (Promenaden, Brücken u.ä.) werden durch das Amt für Verkehrsanlagen verwaltet, die Sondernutzung über das Stadtamt geregelt und die Reinigung durch das Umweltamt organisiert. Des Weiteren übernimmt die Abteilung folgende Aufgaben:
Unterhaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Hafenanlagen mit den dazugehörigen Flächen* an den Standorten Stadthafen, Warnemünde, Schmarl, Gehlsdorf und den städtischen Spülfeldern Radelsee und Schnatermann
Vermietung/Verpachtung von Veranstaltungs- und sonstigen Flächen (Link siehe FR. Ruth)
Baggergutmanagement, Lieferung von Bodenmaterial
Informationen zu den Auftragsgrundlagen erhalten Sie hier.
*Die Zuständigkeit der Abteilung Hafenbau und -bewirtschaftung umfasst auch Wasserflächen in den Hafengebieten gemäß Hafennutzungsverordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen der Stadt. (Satzung Hafengebühren, Entgeltordnung Hafendienstleistungen, Hafennutzungsordnung, Entgelt Verkauf von Bodenmaterial)
Zu den kommunalen Hafenanlagen zählen:
- Verkehrswasserbauten in Häfen
- Nutzwasserbauten in Spülfeldern
- Ufereinfassungen an Wasserstraßen
Dazu gehören u.a. folgende Bauwerke:
- Spundwände und andere Ufereinfassungen an schiffbaren Gewässern
- Kaibauwerke
- wasserbauliche Anlagen in Spülfeldern (Ablaufbauwerke, Rohrleitungen u.ä.)
- Steganlagen
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Hafenbau
Die Kerntätigkeit
im Sachgebiet Hafenbau umfasst die Vorbereitung und Durchführung investiver Bauvorhaben im Zusammenhang mit
der kommunalen Hafeninfrastruktur. Dazu gehören der
Ersatzneubau maroder Kaianlagen, die Weiterentwicklung und der Ausbau vorhandener
Hafenanlagen oder auch die Realisierung notwendiger Hafeninfrastruktur.
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Instandhaltung
Infolge der turnusmäßig durchgeführten Bauwerksprüfungen
liegen detaillierte Informationen zur Substanz der kommunalen Hafenanlagen vor.
Die Ergebnisse fließen sowohl in die Investitionsplanungen als auch in die Festsetzungen zulässiger Nutzungsparameter, z.B. hinsichtlich einer möglichen Belastung, ein. Mängel und Reparturbedarfe werden bei den ständigen visuellen Inspektionen erkannt und behoben.
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Hafenbewirtschaftung
Als Betreiber der
kommunalen Hafenanlagen nimmt die Hanse- und Universitätsstadt vielfältige Aufgaben wahr. Verträge über Flächennutzung, Liegeplatzvermietung oder auch die Medienbereitstellung erfolgen über das Hafen- und Seemannsamt.
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Spülfeldbewirtschaftung und Baggergutmanagement
Die Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit der Wasserstraßen und Hafenanlagen der Unterwarnow und des Breitlings sowie wasserbauliche Investitionen in diesen Bereichen machen Nassbaggerarbeiten mit unterschiedlich hohem Baggergutanfall erforderlich.
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Projekte
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu einigen laufenden und abgeschlossenen Maßnahmen aus dem Tätigkeitsbereich des Hafen- und Seemannsamtes, Abteilung Hafenbau.
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Aktuelles
Unter der Rubrik "Aktuelles" werden Aktionen im Bereich der kommunalen Häfen vorgestellt
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