Hafenbewirtschaftung
Die Unterhaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Hafenanlagen umfasst die Standorte Stadthafen, Hohe Düne, Warnemünde mit dem Alten Strom und dem Werftbecken, das maritime Gewerbegebiet in Schmarl, die ehemaligen Fähranleger Schmarl und Oldendorf, Gehlsdorf und den städtischen Spülfeldern Radelsee und Schnatermann mit den dazugehörigen Flächen*. Die Aufgaben der Abteilung beinhalten die Bauwerksprüfung, Mängel- und Reparaturmanagement sowie die Flächenvermietung.
Im Fokus stehen somit die Prüfung und Bewertung der Ufer-, Kai- und angrenzender Bereiche, sodass die Nutzung für Besucher und Gewerbetreibende gefahrlos möglich ist. Hinzukommen Aufgaben im Bereich der Vermietung von Flächen für Veranstaltungen und hafennahe Wirtschaftsbereiche sowie dem Bunkern und Bekranen.
Ferner werden unter diesem Aufgabenspektrum auch Anzeigen aus dem Bürgerportal Klarschiff.HRO, die tägliche Abfallbeseitigung und Reinigung sowie Reparaturen koordiniert und durchgeführt.
Informationen zu den Auftragsgrundlagen erhalten Sie hier.
*Die Zuständigkeit der Abteilung Hafenbau und -bewirtschaftung umfasst auch Wasserflächen in den Hafengebieten gemäß Hafennutzungsverordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen der Stadt. (Satzung Hafengebühren, Entgeltordnung Hafendienstleistungen, Hafennutzungsordnung, Entgelt Verkauf von Bodenmaterial)
Informationen zu den Auftragsgrundlagen erhalten Sie hier.
*Die Zuständigkeit der Abteilung Hafenbau und -bewirtschaftung umfasst auch Wasserflächen in den Hafengebieten gemäß Hafennutzungsverordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen der Stadt. (Satzung Hafengebühren, Entgeltordnung Hafendienstleistungen, Hafennutzungsordnung, Entgelt Verkauf von Bodenmaterial)
Flächenvermietung
Im
Rahmen des Flächenmanagements werden alle Anfragen bezüglich der Vermietung von
Flächen für Veranstaltungen entgegengenommen. Anträge zu vermieteten Flächen und baulichen Veränderungen an
Hafenanlagen werden geprüft und bewertet.
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Vermietung Liegeplätze und Medienbereitstellung
Die Anfragen zur Liegeplatzvermietung sowie die Medienbereitstellung an den Liegeplätzen ist über die
Hafenmeister der jeweiligen Hafenbereiche geregelt. Grundlage ist die Entgeltordnung für Hafendienstleistungen in den
öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock
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Bekranung / Nutzung Kainanlagen
Alle Anfragen zur Bekranung und Nutzung der Kaianlagen für das Bunkern von Schiffen sowie bauliche Veränderungen an Hafen- und Kaianlagen werden durch die Abteilung geprüft und bearbeitet.