Keine verkaufsoffenen Sonntage am 1. und 8. Februar
Pressemitteilung vom
Entgegen einer im Umlauf befindlichen Nachricht wurden bei der Gewerbeabteilung im Stadtamt für den 1. und 8. Februar 2026 keine so genannten „verkaufsoffenen Sonntage“ im Ortsteil Warnemünde beantragt.
Durch die seit 2025 geltende neue Öffnungszeitenverordnung (ehemals Bäderverkaufsverordnung) wurden die Möglichkeiten einer Sonntagsöffnung in den Rostocker Ostseebädern noch einmal deutlich erweitert. Der Verkauf an Sonntagen ist nun grundsätzlich vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis 8. Januar möglich. Verkaufsoffene Sonntage abseits dieser Zeiträume sind allerdings ausgeschlossen.
Die Kolleginnen und Kollegen der Gewerbeabteilung stehen bei Nachfragen zum Öffnungszeitenrecht gern zur Verfügung.0




