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Mitbringliste der Ortsämter

Erläuterungen zu mitzubringenden Unterlagen

Ein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass, nationale Identitätskarte (Personalausweis eines EU-Landes)) ist bei Vorsprache vorzulegen.

Bei Abholung von bereits beantragten (Ausweis)Dokumenten

Bei Abholung ist der bisherige Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis/ Reisepass/ eID-Karte vorzulegen.

Aktivierung der Onlineausweisfunktion bzw. Pin-Änderung

Für die Änderung der Onlineausweisfunktion bzw. Pin-Änderung ist die Vorlage des Personalausweises im Chipkarten-Format erforderlich.

Bei An-, Um-, Abmeldungen

Als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben ist die Vorlage aller aktuellen Personalausweise und Reisepass notwendig.

Bei Antragstellung von Dokumenten

Eine Antragstellung von Ausweisdokumenten kann nur persönlich erfolgen. Wird ein Dokument für Kinder beantragt, muss dieses bei Antragstellung persönlich anwesend sein.

Bei Aktievierung eID-Funktion, Pin-Änderung des Personalausweises

Die Aktivierung der online Ausweisfunktion sowie Pin-Änderung des Personalausweises sind ausschließlich persönlich zu beantragen. 

Vorsprache bei Umzügen innerhalb Rostocks

Im Falle der gemeinsamen Ummeldung von Familienangehörigen oder Lebenspartnern mit denselben Umzugsdaten (Tag des Umzugs sowie frühere und gegenwärtige Wohnungen) genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Diese Person muss versichern, dass sie zum Empfang der Daten der übrigen Meldepflichtigen berechtigt ist (auch Vollnachten der übrigen Meldepflichtigen sind geeignet). Für die Änderung der Wohnungsangaben in den Personaldokumenten bedarf es der Vorlage der Personlausweise oder der Reisepässe der übrigen Meldepflichtigen. Meldescheine hält die Meldebehörde kostenfrei für Sie bereit. Viele Meldebhörden stellen diese auch bereits als Download im Internet zur Verfügung. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen. Hinweis: Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Vorprache bei Zuzügen aus dem Ausland

Bei Zuzügen aus dem Ausland ist die Vorsprache aller Familienmitglieder notwendig, sowie die Vorlage aller Original Geburts- und ggf. der Heiratsurkunde. Hinweis bei ausländischen Urkunden: Beachten Sie bitte die Anforderungen der Anerkennung und legen entweder eine internationale Urkunde vor oder lassen die Urkunde mit Apostille/ Legalisation versehen und legen eine Übersetzung eine be-/vereidigten deutschen Übersetzers vor. 

Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen oder Lebenspartnern mit denselben Zuzugsdaten (Tag des Zuzugs sowie frühere und gegenwärtige Wohnungen) genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Diese Person muss versichern, dass sie zum Empfang der Daten der übrigen Meldepflichtigen berechtigt ist (auch Vollnachten der übrigen Meldepflichtigen sind geeignet). Für die Änderung der Wohnungsangaben in den Personaldokumenten bedarf es der Vorlage der Personlausweise oder der Reisepässe der übrigen Meldepflichtigen. Meldescheine hält die Meldebehörde kostenfrei für Sie bereit. Viele Meldebhörden stellen diese auch bereits als Download im Internet zur Verfügung. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen. Hinweis: Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Beantragung Führungszeugnis/ Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Die Beantragung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. 

Die Aushändigung kann auch an eine durch Sie bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) erfolgen. 

Ggf. kann die Vorlage der Original Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde bzs. Familienbuch erforderlich werden, z.B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden ist bzw. dieser verloren oder gestohlen wurde oder die Daten des vorhandenen Dokumentes von den Eintragungen im Melderegister abweichen.

Bei Kindern:

Original Geburts- oder Abstammungsurkunde mit aktueller Namensführung.

Bei z.B. Namensänderung die Urkunde der Namensänderung/ Heiratsurkunde des Standesamtes.

Nach einer wirksamen Namensänderung sind Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis und Reisepass) mit dem bisherigen Namen grundsätzlich nicht mehr gültig, da die darin enthaltenen personenbezogenen Daten nicht mehr mit dem Personenstand übereinstimmen.
Daher sind neue Ausweisdokumente unverzüglich zu beantragen.
Vor der Ausstellung neuer Ausweisdokumente muss dem Ortsamt jedoch zunächst die elektronische Mitteilung des zuständigen Geburtsstandesamtes über die erfolgte Namensänderung vorliegen. Der Eingang dieser Mitteilung kann erfahrungsgemäß einige Tage in Anspruch nehmen.
Wir bitten Sie daher, einen Termin zur Beantragung Ihrer neuen Ausweisdokumente zeitnah, jedoch frühestens eine Woche nach der wirksamen Namensänderung, zu vereinbaren.

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr digitales Lichtbild in elektronischer Form bereitzustellen:

  • Lassen Sie das Passfoto direkt vor Ort in einem unserer Ortsämter erstellen. Bringen Sie einen Date-Matrix-Code mit, den Ihnen ein zertifiziertes Fotostudio oder ein Fotodienstleister bei der Erstellung Ihres Passfotos aushändigt.
  • Empfehlung: Bitte suchen Sie bei Kindern bis zum vierten Lebensjahr einen Fotografen auf!

Bei unter 16-jährigen Antragstellern eines Personalausweises

Bei Antragstellern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, mind. ein Sorgeberechtigter muss bei Beantragung anwesend sein, zusätzlich das Ausweisdokument/-Kopie des nicht Anwesenden. Leben Erltern getrennt, darf nur der Erlternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist, das Dokument beantragen.

Bei unter 18-jährigen Antragstellern eines Reisepasses

Bei Antragstellern unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, mind. ein Sorgeberechtigter muss bei Beantragung anwesend sein, zusätzlich das Ausweisdokument/-Kopie des nicht Anwesenden. Leben Erltern getrennt, darf nur der Erlternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist, das Dokument beantragen.

Anmeldefrist Wohnsitz

Die An-, Ummeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung zu erfolgen. Überschreitung der Meldefrist können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Abmeldefrist Wohnsitz

Wer aus einer Wohung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden, frühestens eine Woche vor Auszug

Ummeldefrist KfZ

Die Ummeldung des Kraftfahrzeugs hat schnellstmöglich zu erfolgen.

Beantraung/ Änderung eines Bewohnerparkausweises

Spätestens 14 Tage vor Ablauf des Bewohnerparkausweises sollten Sie einen neuen Parkausweis beantragen, falls Sie noch in diesem Parkgebiet wohnhaft sind.

Wohnungsgeberbestätigung oder Einzugsbestätigung, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegende genutzte Wohnung.

Es ist auch möglich, dass Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen- Als Beauftragter bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und eine Vollmacht des Vollmachtgebers, sowie deren Ausweisdokument mit. 

Beantragung für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszweckes bzw. des Geschäftszeichen.

Beim erweiterten Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass Sie die Voraussetzungen des §30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen. Der schriftliche Nachweis der anforderdenden Stelle muss durch die Stelle im Original unterschrieben worden sein. Eine Kopie oder ein leerer unterschriebener Vordruck genügt nicht. Der Nachweis kann auch als Dokument in einer E-Mail vorgelegt werden.

Kopien können gegen eine Gebühr auch im Ortsamt vorgenommen werden.

Für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse vorliegen und diese glaubhaft gemacht werden.

Impfausweis, Kaufvertrag, Tierärztliche Bescheinigung.

Ggf. schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Nutzer desselben ist (Nutzungserklärung). Des Weiteren ist der eigene Führerschein vorzulegen.

Gebühr digitales Lichtbild

  • 6,00 EUR

Gebühren Personalausweis

  • 46,00 EUR für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • 27,60 EUR für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 27,60 EUR für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
  • 13,00 EUR Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • 30,00 EUR Aufschlag für Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Gebühren vorläufiger Personalausweis

  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis

Gebühren Reisepass

  • 37,50 EUR für Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
  • 59,50 EUR Reisepass mit 48 Seiten
  • 70,00 EUR Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)
  • 92,00 EUR Reisepass mit 48 Seiten

Gebühren Express-Reisepass

  • 69,50 EUR für Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
  • 91,50 EUR Express-Reisepass mit 48 Seiten 
  • 102,00 EUR Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)
  • 124,00 EUR Express-Reisepass mit 48 Seiten

Gebühren eID-Karte für Unionsbürger und Anghörige des Europäischen Wirtschaftsraums

  • 37,00 EUR Ausstellen einer eID-Karte

Gebühren Onlineausweisfunktion

  • Aktivierung der Onlineausweisfunktion und Pin-Änderung sind kostenfrei

Gebühren für die Ummeldung eines KfZ

  • 11,70 EUR für die Ummeldung eines KfZ

Beantragung Führungszeugnis/ Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • 13,00 EUR je Beantragung

Gebühren für Beglaubigungen/Kopien

  • 1,50 EUR erste Beglaubigung
  • 2,50 EUR weitere Beglaubigung
  • 2,00 EUR Beglaubigung Unterschrift
  • 2,00 EUR Beglaubigung Zeugnis je Exemplar
  • 0,70 EUR schwarz/weiß Kopien (erste)/DIN A4-Seite
  • 0,10 EUR schwarz/weiß Kopien (weitere)/DIN A4-Seite
  • 0,80 EUR farbige Kopien (erste)/DIN A4-Seite
  • 0,20 EUR farbige Kopien (weitere)/DIN A4-Seite

Gebühren je Bescheinigung

  • 5,00 EUR einfache Meldebescheinigung
  • 14,00 EUR erweiterte Meldebescheinigung
  • Ausgabe der Steueridentifikationsnummer kostenfrei

Gebühren je Ersuchen

  • 8,00 EUR einfache Melderegisterauskunft
  • 10,00 EUR erweiterte Melderegisterauskunft

Gebühren Bewohnerparkausweis

  • 30,70 EUR Ausstellung für das Kalnderjahr
  • 14,00 EUR Änderung 
  • 23,80 EUR Neuausstellung durch Verlsut

Stand 14.04.2026