Abholung umgetauschter Führerscheine jetzt ohne Termin möglich
Pressemitteilung vom
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Die im Rahmen des Pflichtumtausches neu ausgestellten Führerscheine werden ab sofort im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle am Charles-Darwin-Ring 6 im Erdgeschoss ausgegeben. Darauf weist das Stadtamt hin.
Rostockerinnen und Rostocker, deren Anträge bereits bearbeitet wurden, erhalten eine Information zur Abholung sowie zu den dafür mitzubringenden Unterlagen. Im Erdgeschoss des Stadtamtes steht hierfür ein Automat bereit, über den ein Ticket für die Abholung gezogen werden kann. Anschließend erfolgt der Aufruf über ein Terminal.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist für die Abholung im Rahmen des Pflichtumtausches nicht mehr erforderlich. Nach Erhalt der Information können Antragstellende ihren neuen Führerschein während der Öffnungszeiten der Führerscheinstelle gegen Vorlage eines Ausweisdokuments sowie des alten Führerscheins abholen. Das persönliche Erscheinen ist dabei zwingend erforderlich.
Derzeit sind alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber zum Umtausch aufgefordert, deren Führerscheine zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Die Frist hierfür endet am 18. Januar 2027.
Ausgenommen sind Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für sie gilt eine Umtauschfrist bis zum 18. Januar 2033.
