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Informationen zum
kostenfreien Schülerticket für SchülerInnen mit Wohnsitz in Rostock

Kostenfreies Schülerticket für das Schuljahr 2024/2025 

NICHT vor dem 15. März 2024 beantragen.

Das Antragsverfahren wurde digital umgestellt.

Vorher eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

SchülerTickets im Schuljahr 2024/2025
ab 15. März 2024 online bestellen

Der Ablauf zum Erhalt des kostenfreien SchülerTickets im Schuljahr 2024/2025 hat sich geändert.

Um ein kostenfreies SchülerTicket im Schuljahr 2024/2025 zu erhalten (unabhängig ob als Chipkarte oder digital als „Mobile Ticket), nutzen Sie bitte ab 15. März 2024 folgenden Link:

www.schuelerticket-rostock.de

Die Internetseite enthält alle Funktionen und alle benötigten Informationen zur Erstellung eines kostenfreien SchülerTickets. Ein entsprechendes Lichtbild/Passbild (nicht biometrisch, Person muss eindeutig erkennbar sein) kann dort hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie, 

schicken Sie keine Einverständniserklärungen und Lichtbilder per Post oder E-Mail an das Schulverwaltungsamt, um ein kostenfreies SchülerTicket im Schuljahr 2024/2025 zu erhalten. Bitte nutzen Sie ausschließlich den oben genannten Link.

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock finden Sie im Internet unter www.rostock.de/datenschutzerklaerung (Informationen zum Datenschutz - Schulverwaltungsamt).

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch beim kostenfreien SchülerTicket die AGB des Verkehrsverbundes Warnow GmbH gelten.

Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 erfolgt die Bereitstellung des kostenlosen SchülerTicket

 Folgende Voraussetzungen müssen für die Bereitstellung des kostenlosen SchülerTickets erfüllt sein:

 für Schüler/innen an allgemeinbildenden Schulen:

  • Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 für Schüler/innen an beruflichen Schulen

  • Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
  • Beschulung in einer Vollzeitausbildung

Beim Besuch der Schule wird nicht zwischen Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft unterschieden.

Auch die Schülerinnen und Schüler der Volkshochschule Rostock, die einen Vollzeitbildungsgang besuchen, haben Anspruch auf ein kostenfreies Schülerticket. Bitte verwenden Sie hier das Datenblatt VHS.

Verfahrensweise zur Bereitstellung:

Um das kostenfreie SchülerTicket zu erhalten, muss eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden. Diese gilt für die Dauer, solange die Schülerin/ der Schüler für das kostenfreie SchülerTicket berechtigt ist.

Die entsprechende Einverständniserklärung kann unter „Downloads“ heruntergeladen werden.

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock finden Sie im Internet unter www.rostock.de/datenschutzerklaerung (Informationen zum Datenschutz - Schulverwaltungsamt).

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch beim kostenfreien SchülerTicket die AGB des Verkehrsverbundes Warnow GmbH gelten.

Gut zu wissen

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt das kostenlose SchülerTicket ohne Bike zur Verfügung. Wird das SchülerTicket mit Bike gewünscht, besteht die Möglichkeit, dieses zusätzlich zu erwerben. Dieses kann aber nur direkt bei der RSAG erfolgen.


Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, welche aber eine Schule in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besuchen, haben keinen Anspruch auf das durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock finanzierte, kostenlose SchülerTicket. Es besteht aber die Möglichkeit, das SchülerTicket direkt bei der RSAG käuflich zu erwerben.

Informationen zur Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung wird durch § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und die Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
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Die gelben Westen machen Kinder im Straßenverkehr sicherer

Schulverwaltungsamt

Das Schulverwaltungsamt nimmt die vielfältigen Aufgaben als Träger von Schulen und Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt  Rostock wahr.
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Verwaltungsgebäude Amt für Schule und Sport

Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schularten und ihren Besonderheiten. Weiterhin gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Schulen.
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Schülerinnen und Schüler der Nordlichtschule mit Marlen Schmidt und Kerstin Lange

Schulentwicklungsplanung

Die kreisfreien Städte sind Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen den Planungsträgern zur Verfügung stellen, damit ihre Angaben gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden können.
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Broschüre Schulentwicklungsplan

Örtlich zuständige Schule

Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin/der Schüler  ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Näheres dazu regelt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).
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Luftbild Rostock Innenstadt

Örtlich nicht zuständige Schule

Aus wichtigem Grund kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule gestatten.
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Luftbild Hansestadt Rostock - © Bernd Hagedorn - Fotostudio Hagedorn

Schularchiv, Beglaubigung von Zeugniskopien

Auf Antrag können Ersatzzeugnisse aller Schularten sowie für Facharbeiter, Teilfacharbeiter und Meisterabschlüsse (bis 1990) ausgestellt werden. Darüber hinaus können auch Schulzeitbescheinigungen für die Schulzeit an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellt werden.


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Luftbild, Neuer Markt