Informationen zum kostenfreien SchülerTicket für SchülerInnen mit Hauptwohnsitz in Rostock
Wichtige Information zu bereits ausgestellten kostenfreien SchülerTickets im Schuljahr 2025/26
Kostenfreie SchülerTickets, welche im Schuljahr 2025/26 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit, sofern die besuchte Rostocker Schule den Schulbesuch weiter bestätigt.
Schülerinnen und Schüler, welche eine Schule außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besuchen, müssen das kostenfreie SchülerTicket online über den Link https://schuelerbefoerderung.rostock.de neu anmelden, damit die Gültigkeit verlängert wird.
Voraussetzungen für die Bereitstellung eines kostenfreien SchülerTickets
Für Schüler/innen an allgemeinbildenden Schulen:
- Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Für Schüler/innen an beruflichen Schulen:
- Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Beschulung in einer Vollzeitschulausbildung
Beim Besuch der Schule wird nicht zwischen Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft unterschieden.
Auch die Schülerinnen und Schüler der Volkshochschule Rostock, die einen Vollzeitbildungsgang besuchen, haben Anspruch auf ein kostenfreies SchülerTicket.
Verfahrensweise zur Bereitstellung
Anmeldungen für die Ausstellung eines kostenfreien SchülerTickets sind zukünftig online durchzuführen. Der Link hierzu ist https://schuelerbefoerderung.rostock.de.
Hinweis
Bei Anmeldungen für das kostenfreie SchülerTicket, welche bis zum 12. Juli 2026 vorgenommen werden, ist noch zwingend ein Lichtbild mit hochzuladen.
Ab dem 13. Juli 2026 ist für die Anmeldung und Ausstellung des kostenfreien SchülerTickets kein Lichtbild mehr erforderlich.
Gut zu wissen
Es besteht auch die Möglichkeit zu einem Upgrade des kostenfreien SchülerTickets zum Deutschlandticket. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite des Verkehrsverbundes Warnow.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt das kostenlose SchülerTicket ohne Bike zur Verfügung. Wird das SchülerTicket mit Bike gewünscht, besteht die Möglichkeit, dieses zusätzlich zu erwerben. Dieses kann aber nur direkt bei der RSAG erfolgen.
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, welche aber eine Schule in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besuchen, haben keinen Anspruch auf das durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock finanzierte, kostenlose SchülerTicket. Es besteht aber die Möglichkeit, das SchülerTicket direkt bei der RSAG käuflich zu erwerben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrsverbundes Warnow GmbH unter www.schuelerticket-rostock.de.
Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock finden Sie im Internet unter www.rostock.de/datenschutzerklaerung (Informationen zum Datenschutz - Amt für Schule und Sport).
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch beim kostenfreien SchülerTicket die AGB des Verkehrsverbundes Warnow GmbH gelten.
Download Datenblätter
Informationen zur Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wird durch § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und die Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
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Amt für Schule und Sport
Das Amt für Schule und Sport nimmt die vielfältigen Aufgaben als Träger von Schulen und Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wahr.
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Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schularten und ihren Besonderheiten. Weiterhin gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Schulen.
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Schulentwicklungsplanung
Die kreisfreien Städte sind Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen den Planungsträgern zur Verfügung stellen, damit ihre Angaben gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden können.
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Örtlich zuständige Schule
Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin/der Schüler ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Näheres dazu regelt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).
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Örtlich nicht zuständige Schule
Aus wichtigem Grund kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule gestatten.
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Schularchiv, Beglaubigung von Zeugniskopien
Auf Antrag können Ersatzzeugnisse aller Schularten sowie für Facharbeiter, Teilfacharbeiter und Meisterabschlüsse (bis 1990) ausgestellt werden. Darüber hinaus können auch Schulzeitbescheinigungen für die Schulzeit an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellt werden.
