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Wählbarkeitsbescheinigungen jetzt online beantragen – Neuer digitaler Service der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Pressemitteilung vom 26.03.2026 - Rathaus


Archivmeldung:

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Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erweitert ihr digitales Serviceangebot. Ab sofort können Wählbarkeitsbescheinigungen für Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen bequem online beantragt werden. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer modernen, bürgerfreundlichen Verwaltung umgesetzt.

Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski freut sich: „Wählbarkeitsbescheinigungen gehören sicherlich zu jenen Dienstleistungen, die wir nur gelegentlich und in überschaubarer Zahl erbringen. Trotzdem gilt: Wer für eine Wahl kandidieren möchte, der sollte es dabei möglichst leicht haben, statt auf unseren Rathausfluren verloren zu gehen. Deshalb bieten wir die Wählbarkeitsbescheinigung jetzt digital an – weil so auch die Demokratie von der Digitalisierung unseres Alltags profitieren kann.“

Bislang wurde dieser Service ausschließlich vor Wahlen in den Ortsämtern angeboten. Mit der neuen Online-Lösung entfällt für Bürgerinnen und Bürger sowie Wahlvorschlagsträger der persönliche Gang zur Behörde. Die Beantragung ist nun zeit- und ortsunabhängig möglich.

Eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt, dass eine Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um als Kandidatin oder Kandidat bei einer Landtagswahl anzutreten. Wählbar sind Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Ein Ausschluss liegt insbesondere dann vor, wenn durch ein deutsches Gericht rechtskräftig die Fähigkeit aberkannt wurde, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

Die Einführung des digitalen Antragsverfahrens bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem komfortablen Zugang rund um die Uhr, während gleichzeitig die Bearbeitung in der Verwaltung effizienter gestaltet wird. Das benutzerfreundliche Online-Formular reduziert Rückfragen und verkürzt die Bearbeitungszeiten deutlich.

Der neue Onlinedienst wird im Serviceportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt und ist über die städtische Website http://rathaus.rostock.de unter „Ortsämter – Service und Leistungen“ sowie im Bereich „Online-Dienste“ erreichbar.

Die Umsetzung des Angebots erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Digitalisierung und IT sowie dem Stadtamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.