Wir kontrollieren, wir überprüfen, wir sammeln ein
Die Mitarbeiter der Umweltaufsicht sind mit Unterstützung der Bundesfreiwilligen mit viel Engagement den Umweltfrevlern, insbesondere den Müllsündern täglich auf der Spur. Dazu werden von ihnen regelmäßige Begehungen (wöchentlich) aller Stadtteile durchgeführt. Weiterhin gehen viele Hinweise und Anzeigen von Bürgern über ein extra dafür eingerichtetes Umwelt-Telefon oder von der Polizei ein, denen dann unmittelbar nachgegangen wird.
Von der Umweltaufsicht werden alle illegal entsorgten Abfälle erfasst und anschließend entsprechende Maßnahmen für deren Beräumung und ordnungsgemäße Entsorgung getroffen. Ist ein Pflichtiger (Abfallverursacher oder Abfallbesitzer) für die illegal entsorgten Abfälle ermittelbar, so wird dieser zur Abfallentsorgung aufgefordert. Ist dieser nicht ermittelbar, so muss die Stadt die Kosten für die Abfallentsorgung selber tragen. Die festgestellten Verunreinigungen werden dann oftmals von den Bundesfreiwilligen selbständig, oder durch Auftragsvergabe an Entsorgungsfirmen beräumt und ordnungsgemäß entsorgt. Unmittelbare Gefahrenherde und öffentlich sehr negativ wirkende Müllplätze werden schnell unbürokratisch beräumt.
Zur Bestrafung der gemeldeten oder von der Umweltaufsicht ermittelten Abfallverursacher wird eine Anzeige bei der Bußgeldstelle (Ordnungswidrigkeit) oder bei der Polizei (Straftat) gleichzeitig erstattet. Privatinitiativen zur Reinhaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden vom Amt für Umweltschutz personell (Bundesfreiwillige) und materiell (Übernahme der Entsorgungskosten) zum Teil unterstützt.
Nach der Abfall-Zuständigkeitsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als "untere Abfallbehörde" die Überwachung der Abfallentsorgung außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (illegale Abfallentsorgung) als vom Land übertragen bekommene Aufgabe wahrzunehmen. Nach dem Geschäftsverteilungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist das Amt für Umwelt- und Klimaschutz das hierfür zuständige Fachamt. Zur Überwachung der Rostocker Abfallentsorgung wurde bereits im Jahr 1990 mit der Umweltaufsicht ein mobiler Kontroll-, Ermittlungs- und Eingreiftrupp im Amt für Umweltschutz geschaffen. Die Mitarbeiter der Umweltaufsicht werden dabei seit dem Wegfall des Zivildienstes von Bundesfreiwilligendienstleistende unterstützt.
Das Umwelttelefon der Umweltaufsicht im Amt für Umwelt- und Klimaschutz ist erreichbar unter
Tel. 0381 381-7303
Zur besseren Erreichbarkeit der Umweltaufsicht wurde für die Einwohnerinnen und Einwohner das Umwelttelefon eingerichtet. Hier können Sie innerhalb der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr) Ihre Hinweise und Anzeigen zu Müllecken, Autowracks und anderen Umweltvergehen persönlich melden.
Die Umweltaufsicht ist auch unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Jährlich werden durch das Amt für Umwelt- und Klimaschutz viele unberechtigt abgestellte Fahrzeuge aufgefunden. Neben den typischen Autowracks sind das auch Fahrzeuge ohne gültige amtliche Kennzeichen. Einige dieser Altautos/Autowracks mussten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock entsorgt werden. Das verursacht nicht nur erhebliche Kosten, die letztlich durch den Fahrzeugbesitzer zu tragen sind. Regelmäßig hat es zudem ein Bußgeld- oder sogar Strafverfahren zur Folge. Was ist zu tun, wenn man sein ausgedientes Fahrzeug "loswerden" will?
Seit dem 01.04.1998 gilt die Altauto-Verordnung in der Neufassung der Altfahrzeug-Verordnung vom 21.06.2002. Diese Verordnung verpflichtet denjenigen, "...der sich seines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknamestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen...." Nur diese Stellen sind auch zur Ausstellung eines Verwertungsnachweises berechtigt und verpflichtet. Seit dem 01.01.2007 sind zudem die Hersteller verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalterkostenloszur umweltgerechten Entsorgung zurückzunehmen. Voraussetzung für eine kostenlose Rücknahme ist jedoch, dass das Fahrzeug noch alle wesentlichen Bauteile wie Motor, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator, elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen enthält und dem Fahrzeug keine Abfälle hinzugefügt wurden. Erster Ansprechpartner für die Rückgabe eines Altfahrzeuges sollte der Vertragshändler des Herstellers in der Nähe des Wohnortes sein. Nimmt er das Fahrzeug nicht selbst entgegen, muss er dem Letzthalter einen anerkannten Entsorgungsbetrieb benennen, mit dem er in der Region zusammenarbeitet.
Das private Ausschlachten von Fahrzeugen, wie auch eine Veräußerung zum Zwecke der Ersatzteilgewinnung sind nicht zulässig. Dieses stellt entsprechend der Altfahrzeug-Verordnung grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und hat bei Bekanntwerden der Behörde ein Bußgeldverfahren sowohl für den Veräußerer als auch für den Erwerber zur Folge. Die unbefugte Beseitigung (wilde Ablagerung, Ausschlachten) eines Fahrzeugs erfüllt im Regelfall sogar den Straftatbestand nach § 326 Strafgesetzbuch [StGB] mit der Folge einer Strafanzeige mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Zu beachten ist auch, dass die Veräußerung eines Fahrzeugs grundsätzlich bei der Zulassungsstelle anzuzeigen ist. Dieses gilt auch für bereits abgemeldete Fahrzeuge. Entsprechend § 13 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung [FZV] vom 25.04.2006 muss diese Mitteilung "...das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder übergeben wurden."
Altfahrzeuge gehören in die richtigen Hände, wo Sie einer fachgerechten und umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden.
Schrottfahrräder blockieren oft wochenlang öffentliche Abstellanlagen. Da sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen,werden sie von Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes mit einer gelben Banderole versehen.
Diese enthält den Hinweis an den Eigentümer, dass das Rad durch die Behörde als Abfall entsorgt wird, wenn es nicht binnen einer auf der Banderole angegebenen Frist beräumt wird. Erfolgt dies nicht, wird das Rad 3 Monate zwischengelagert und anschließend verschrottet bzw. an gemeinnützige Vereine zur Verwendung übergeben. Standorte von Schrottfahrrädern können unter Tel. 381-7315 oder 381-2328 gemeldet werden. Außerhalb der Dienstzeit erfolgt die Meldung über das Umwelt-Telefon: 381-7303 oder durch Eintrag im Bürgerportal www.klarschiff-hro.de.
Die Mitarbeiter der Umweltaufsicht sind mit Unterstützung der Bundesfreiwilligen mit viel Engagement den Umweltfrevlern, insbesondere den Müllsündern täglich auf der Spur. Mehr
Umwelttelefon
Zur besseren Erreichbarkeit der Umweltaufsicht wurde für die Einwohnerinnen und Einwohner Anfang 2003 das oben genannte Umwelt -Telefon eingerichtet. Hier können rund um die Uhr ihre Hinweise und Anzeigen zu Müllecken, Mehr