Home
Navigation

Überwachung Abfallentsorgung

Beräumung illegaler Abfallablagerungen
Wilder Müll, Beräumung illegaler Abfallablagerungen | Foto: Amt für Umweltschutz

Die Mitarbeiter der Umweltaufsicht sind mit Unterstützung der Bundesfreiwilligen mit viel Engagement den Umweltfrevlern, insbesondere den Müllsündern täglich auf der Spur. Dazu werden von ihnen regelmäßige Begehungen (wöchentlich) aller Stadtteile durchgeführt. Weiterhin gehen viele Hinweise und Anzeigen von Bürgern über ein extra dafür eingerichtetes Umwelt-Telefon oder von der Polizei ein, denen dann unmittelbar nachgegangen wird.

Alle illegal entsorgten Abfälle werden erfasst und anschließend entsprechende Maßnahmen für deren Beräumung und ordnungsgemäße Entsorgung getroffen. Ist ein Pflichtiger (Abfallverursacher oder Abfallbesitzer) für die illegal entsorgten Abfälle ermittelbar, so wird dieser zur Abfallentsorgung aufgefordert. Ist dieser nicht ermittelbar, so muss die Stadt die Kosten für die Abfallentsorgung selber tragen. Die festgestellten Verunreinigungen werden dann oftmals von den Bundesfreiwilligen selbständig, oder durch Auftragsvergabe an Entsorgungsfirmen beräumt und ordnungsgemäß entsorgt. Unmittelbare Gefahrenherde und öffentlich sehr negativ wirkende Müllplätze werden schnell unbürokratisch beräumt.

Zur Bestrafung der gemeldeten oder von der Umweltaufsicht ermittelten Abfallverursacher wird eine Anzeige bei der Bußgeldstelle (Ordnungswidrigkeit) oder bei der Polizei (Straftat) gleichzeitig erstattet. Privatinitiativen zur Reinhaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden vom Amt für Umweltschutz personell (Bundesfreiwillige) und materiell (Übernahme der Entsorgungskosten) zum Teil unterstützt.


Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern