Stadtkasse: Zahlungen an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sie möchten eine Steuer oder Gebühr begleichen? Hier finden Sie Informationen zu Ihren Zahlungsmöglichkeiten.
Die Stadtkasse ist der Dienstleistungsbereich in allen Geldangelegenheiten, in denen die Hanse- und Universitätsstadt Rostock tätig ist.
SEPA-Lastschrift
Wenn Sie wiederkehrende Forderungen bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben, können Sie uns ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Damit ermächtigen Sie uns, alle fälligen Zahlungen direkt von Ihrem Konto einzuziehen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Forderungen immer rechtzeitig und korrekt beglichen werden.
Anmeldung zum SEPA-Lastschriftverfahren
Sie können uns das SEPA-Lastschriftmandat per Post, E-Mail (sepa@rostock.de) oder Fax (0381 381 2614) zusenden.
Anschrift:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Oberbürgermeisterin
- Stadtkasse -
Postfach
18050 Rostock
Änderung der Bankverbindung
Wenn Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat mit uns abgeschlossen haben und Ihre Bankverbindung ändern möchten, erteilen Sie uns bitte ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren
In den Informationen zum Datenschutz erfahren Sie, wie Ihre Daten beim Lastschriftverfahren gespeichert und verarbeitet werden.
Das Mandat kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Nach der letzten Nutzung ist es maximal 36 Monate gültig.
Änderung der Adresse oder des Nachnamens
Wenn Sie umziehen oder ihren Nachnamen ändern, teilen Sie uns dies bitte formlos per Post, E-Mail (stadtkasse@rostock.de) oder Fax (0381 381 2614) mit.
Bankverbindungen für Überweisungen
Überweisen Sie Ihre ausstehenden Zahlungen auf eines der folgenden Bankkonten. Geben Sie dabei immer den Verwendungszweck an.
Deutsche Kreditbank AG
Kontoinhaberin: Hanse- und Universitätsstadt Rostock
IBAN: DE60 1203 0000 0000 1003 21
BIC: BYLADEM1001
OstseeSparkasse Rostock
Kontoinhaberin: Hanse- und Universitätsstadt Rostock
IBAN: DE27 1305 0000 0205 6000 00
BIC: NOLADE21ROS
Deutsche Bank AG
Kontoinhaberin: Hanse- und Universitätsstadt Rostock
IBAN: DE79 1307 0000 0116 8038 00
BIC: DEUTDEBRXXX
HypoVereinsbank AG
Kontoinhaberin: Hanse- und Universitätsstadt Rostock
IBAN: DE22 2003 0000 0019 5654 99
BIC: HYVEDEMM300
Kartenzahlung
In vielen städtischen Einrichtungen können Sie die Gebühren auch direkt vor Ort am Schalter entrichten.
zentrale Geldannahmestelle St.-Georg-Straße 109
Sie können Einzahlungen bevorzugt mit Karte oder in Ausnahmefällen in bar während der Öffnungszeiten leisten. Kartenzahlungen sind bis zu einem Betrag von 500 € möglich.
Direkte Zahlung von Online-Service-Gebühren
Wenn Sie einen Service aus dem MV-Serviceportal nutzen, haben Sie bei einigen Angeboten die Möglichkeit, die fällige Gebühr direkt online zu zahlen.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Auf Antrag wird eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, sofern Sie bzw. Ihre Firma in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ansässig sind.
Für
die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände
bestehen, sind die Finanzämter zuständig.
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