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Hundehaltung (Hundesteuer)

Wenn Sie in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einen Hund halten möchten, müssen Sie eine Hundesteuer entrichten. Wichtige Informationen rund um die Hundehaltung und die Hundesteuer finden Sie hier.

 Steuer pro Kalenderjahr

  • 1. Hund: 108,00 Euro
  • 2. Hund: 144,00 Euro
  • jeder weitere Hund: 168,00 Euro
  • Jeder gefährliche Hund: 1.000,00 Euro (Als gefährlich gelten Hunde, bei denen eine Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit festgestellt hat.) 

Alle Informationen rund um die Hundesteuer finden Sie in der „Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)”. 

Anmeldung der Hundehaltung

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen anmelden, beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem Sie einen Hund halten oder in die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zuziehen. Nutzen Sie dafür das Formular oder den Onlineservice

Mit dem Hundesteuerbescheid erhalten Sie einen Hundesteuerausweis. Diesen müssen Sie stets mitführen und auf Verlangen den Kontrollkräften der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorzeigen. 

Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

Eine Ermäßigung der Hundesteuer für Wachhunde, Jagdhunde, dienstlich eingesetzte Wachhunde, Hunde aus wissenschaftlichen Einrichtungen oder Zuchthunde kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise gewährt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Hundesteuersatzung. Für die Beantragung nutzen Sie das Formular oder den Onlineservice

Befreiung von der Hundesteuer beantragen

Nach Vorlage entsprechender Nachweise kann eine Steuerbefreiung für Assistenzhunde, Blindenführhunde, Diensthunde, Sanitäts- oder Rettungshunde, in Ausbildung befindliche Behindertenbegleithunde, Therapiehunde oder Hunde zum Schutz und zur Hilfe behinderter Personen gewährt werden.  Weitere Informationen dazu finden Sie in der Hundesteuersatzung. Für die Beantragung nutzen Sie das Formular oder den Onlineservice

Abmeldung der Hundehaltung

Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder er entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen von der Hundesteuer abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie aus Rostock wegziehen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, wird die Steuer bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Abmeldung eingeht, erhoben. Nutzen Sie für die Abmeldung das Formular oder den Onlineservice

Änderung der Adresse

Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns dies bitte formlos per Post, E-Mail (steuern@rostock.de) oder Fax (0381 381 2607) mit. 

Datenschutz

In den Informationen zum Datenschutz erfahren Sie, wie Ihre Daten gespeichert und verarbeitet werden.


Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern

Dienstleistung Hundesteuer