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Informationen zur Grundsteuerreform

Bei Fragen zur Steuerklärung wenden Sie sich bitte an die Finanzämter.

Sondersprechzeiten zur Grundsteuerreform

Für Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 2022 bieten die Finanzämter Rostock und Ribnitz – Damgarten unter anderem Sondersprechzeiten auch mit Terminvereinbarung an.

Finanzamt Rostock
Möllner Str. 13
18069 Rostock

Speziell eingerichtete Telefonnummer:
0385 58811345

Finanzamt Ribnitz – Damgarten
Sandhufe 3
18311 Ribnitz-Damgarten

Speziell eingerichtete Telefonnummer:
0385 58811345

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Steuern und ist eine der größten Einnahmequellen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen, Sportanlagen, Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Erhoben wird die Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert gegen das Grundgesetz verstößt und forderte eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019. Das Gesetzgebungsverfahren des Bundes wurde im November 2019 abgeschlossen.

Was bedeutet das für die Steuerpflichtigen?

Grundsätzlich muss im Jahr 2022 für jede wirtschaftliche Einheit, die Ihnen gehört, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgegeben werden.

Zuständig für die Feststellung des Grundsteuerwertes und die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages sowie die Bearbeitung der Erklärungen der Steuerpflichtigen ist das jeweilige Finanzamt. Für das Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock somit ausschließlich die Finanzämter Rostock und Ribnitz – Damgarten.

Bei Fragen zur Steuerklärung wenden Sie sich bitte an die Finanzämter.

Beide Finanzämter haben im Mai 2022 Informationsschreiben zur Grundsteuerreform versandt.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz sind verpflichtet, vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eine elektronische Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes bei den Finanzämtern abzugeben. Für die Abgabe der Steuererklärung ist die Registrierung eines Benutzerkontos über  „Mein ELSTER“ zwingend erforderlich.

Bitte melden Sie sich zeitnah an.

Das Finanzamt ermittelt aus der Erklärung den neuen Grundsteuerwert und den Grund-steuermessbetrag für jedes Grundstück. Der Grundsteuermessbetrag wird an Hand eines Bescheides dem Eigentümer bekannt gegeben und ebenso der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mitgeteilt. Er dient als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer, die durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock festgesetzt wird. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem dann gültigen Hebesatz multipliziert und so die Grundsteuer ermittelt.

Unklar ist noch die zukünftige Höhe der Grundsteuer für die Steuerpflichtigen ab dem Jahr 2025. Die Höhe der Grundsteuer wird den Steuerpflichtigen mit dem Grundbesitzabgaben-bescheid zum 01.01.2025 bekanntgegeben.

Das Land Mecklenburg –Vorpommern und die Finanzämter stellen auf ihren Internet-seiten zahlreiche Informationen zur Grundsteuerreform bereit, zum Beispiel:

  • Registrierung bei Elster
  • Checkliste Vorbereitung Erklärungsabgabe
  • Informationsblatt zur Grundsteuerreform
  • Erklärungsvideos
  • Internetseite  des Bundesfinanzministeriums
  • Chatbot Grundsteuerreform
  • Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministerien der Finanzen vom 30.03.2022