Finanzverwaltungsamt
Wir sind Dienstleister in allen Geldangelegenheiten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Auf Anordnung der Ämter wird der gesamte Zahlungsverkehr erledigt, Einnahmen und Ausgaben überwacht, Forderungen von Säumigen gemahnt und beigetrieben. Kommunale Steuern und Abgaben werden von uns festgesetzt und verwaltet.
Stadtkasse
Die Stadtkasse ist der Dienstleistungsbereich in allen Geldangelegenheiten, in denen die Hanse- und Universitätsstadt Rostock tätig ist.
Als Stadtkasse bearbeiten wir auf Anordnung der Ämter den gesamten Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung. Wir tätigen alle Überweisungen sowie Lastschriften und erledigen die gesamte Buchführung.
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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Auf Antrag wird eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, sofern Sie bzw. Ihre Firma in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ansässig sind
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Grundsteuer
Die Grundsteuererhebung erfolgt auf der Grundlage des Einheitswert und Grundsteuermessbetragsfestsetzung der zuständigen Finanzämter unter Anwendung des gültigen Hebesatzes.
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Zweitwohnungssteuer
Die Hansestadt Rostock erhebt seit dem 1. Januar 2001 eine Zweitwohnungssteuer. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes gelegenen Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familienangehörigen innehat.
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Straßenreinigungsgebühren
In der Hansestadt Rostock werden Straßenreinigungsgebühren seit dem 01.08.1993 erhoben. Die zur Gebührenerhebung herangezogenen Straßen sind im Straßenverzeichnis § 8 der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock aufgeführt.
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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuererhebung erfolgt auf Grundlage der Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung unter Anwendung des gültigen Gewerbesteuer-Hebesatzes.
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Hundesteuer
Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Hundesteuerpflicht entsteht am 1. Januar des Kalenderjahres oder im Laufe des Jahres mit dem 1. des Monats, in dem die Hundehaltung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beginnt.
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Vergnügungssteuer
Die Hansestadt Rostock erhebt eine
1. Vergnügungssteuer (Spielvergnügungssteuer) für die entgeltliche Benutzung von:
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- Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten
- Billard-, Dart-, Snookergeräte
- Bowling- und Kegelbahnen