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Dienstleistungen Standesamt

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern

Geburt

Die Mitarbeiter des Standesamtes gratulieren Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes.

Hier finden Sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes.
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Eheschließung

Mit der Eheschließung werden die Eheschließenden rechtlich auf Lebenszeit miteineinander verbunden. Der Weg dorthin wird unter den folgenden Punkten beschrieben.
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Urkundenservice

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Die Urkunden darüber erhalten Sie nur bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, die Geburtsurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
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Sterbefall

Es werden alle Sterbefälle beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Rostock ereignen. Diese Beurkundung des Sterbefalles erfolgt im Standesamt bei der Stadtverwaltung Rostock.
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Kirchenaustritt

Gemäß § 6 des Kirchensteuergesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiStG M-V) vom 17.12.2001 hat jeder Bürger das Recht, aus einer Kirche oder einer in Mecklenburg-Vorpommern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgesellschaft auszutreten.

Der Austritt ist mit bürgerlicher Wirkung gegenüber dem Standesbeamten zu erklären.
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