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Überwachung der Tierkörperbeseitigung

Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse müssen nach den Vorschriften der EU-Verordnung 1069/2009 und des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes entsprechend ihrer Einsetzung und Kategorisierung unschädlich beseitigt werden. Die Tierkörperbeseitigung dient dem Schutz der Tierbestände vor Seuchen und anderen verlustbringenden Krankheiten.

Die Abholung der Tierkörper, Tierkörperteile und tierischen Erzeugnisse ist in Mecklenburg-Vorpommern bei der

           Fa. SecAnim GmbH
            An der Landwehr
            17139 Malchin

unter der Tel.Nr. 03994-209630 anzumelden.         

Falls die Todesursache eines Haus- oder Nutztieres unklar ist, besteht die Möglichkeit, das Tier auf eigene Kosten untersuchen zu lassen. In besonderen Fällen wird die Sektion zur Klärung der Todesursache von Amts wegen angeordnet.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern

Dienstleistung Tierkörperbeseitigung