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Wesensteste für gefährliche Hunde

Das nichtgewerbsmäßige Züchten, Halten und Führen gefährlicher Hunde bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Eine Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Züchten von gefährlichen Hunden berechtigt gleichzeitig zum Halten und Führen gefährlicher Hunde. Die örtliche Ordnungsbehörde befindet sich in 18059 Rostock, Charles-Darwin-Ring 6.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Züchten, Halten und/oder Führen von gefährlichen Hunden

Nach der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) in der gültigen Fassung vom 04. Juli 2000 werden folgende Hunderassen als gefährlich eingestuft:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bull Terrier

sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen.

Sie haben die Möglichkeit, im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Rostock nach Absprache einen Wesenstest mit Ihrem Hund abzulegen, um seine Gefährlichkeit auszuschließen. Für den Wesenstest muss der Hund mindestens 15 Monate alt sein. Der Wesenstest besteht aus den Hauptbestandteilen

  • Hund-Mensch-Kontakt
  • Hund-Umwelt-Kontakt
  • Hund-Hund-Kontakt
  • Gehorsam

Ziel des Wesenstestes ist es, Hunde mit gestörtem Sozialverhalten, insbesondere einem unakzeptablen (inadäquaten) Aggressionsverhalten (Fehlen der Eskalationsstufen) herauszufinden, da sie für ihre Umwelt aufgrund der Störung ihres Sozialverhaltens ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen.
Die Kosten für den Wesenstest betragen derzeit für den 1. Test 380,00 € und für jeden weiteren Test 250,00 € (Wesenstest-Wiederholung nach fünf Jahren notwendig).
Oder aber Sie absolvieren eine Sachkundeprüfung bei der Ordnungsbehörde. Wenn Sie sich für die Sachkunde entscheiden und die Prüfung erfolgreich bestanden haben, muss der Hund jedoch weiterhin Leine und Maulkorb tragen.