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Tierseuchenbekämpfung

Freilandhaltung
Hühner

Grundlage für die Bekämpfung von Tierseuchen in Deutschland ist das Tiergesundheitsgesetz. Im Tiergesundheitsgesetz sind die Vorbeugung vor und die Bekämpfung von Tierseuchen geregelt. Ziel der Tierseuchenbekämpfung ist es, die Tiergesundheit zu fördern und zu erhalten. Die Einschleppung von gefährlichen Tierkrankheiten muss wirksam verhindert werden und im Falle eines Ausbruchs einer Tierseuche muss diese durch effektive Bekämpfungsmaßnahmen so schnell wie möglich getilgt werden.

Einige der als Tierseuche eingestuften Erkrankungen stellen eine direkte Infektionsgefährdung für den Menschen dar (Zoonose). Darunter befinden sich sowohl für den Menschen tödliche Erkrankungen (z.B. Tollwut) als auch für den Menschen relativ harmlose, wie die Maul- und Klauenseuche. Menschen und Tiere sollen vor übertragbaren Krankheiten geschützt und die wirtschaftlichen Schäden, die durch Tierverluste oder Handelsbeschränkungen bei Seuchenzügen entstehen, verringert werden.

Internationale Reisebestimmungen bei der Mitnahme von Hunden und Katzen im privaten Reiseverkehr sind im unten angeführten Link nachzulesen.

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, die Haltung folgender Tiere beim Veterinäramt anzuzeigen:

  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel (§ 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung)
  • Gehegewild, Kameliden und sonstige Klauentiere (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung) und
  • Bienen (§ 1a Bienenseuchenverordnung).

Für das Halten von Tieren gibt es verschiedene Vorschriften, die zu beachten sind und deren Einhaltung behördlich überprüft wird. Wir geben gerne Auskunft hinsichtlich

  • der Kennzeichnung von Tieren (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe/Ziegen)
  • der HI-Tier-Datenbank
  • dem Tierpass/Equidenpass
  • der Führung des Bestandsregisters
  • tierseuchenrechtliche Pflichtuntersuchungen
  • BHV1- und BVD-Sanierung

Bei Verdacht oder bei Ausbruch einer Tierseuche ist dieses sofort dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen, damit rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden können.

Die Aufgaben, die im Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung bearbeitet werden, umfassen:

  • die Überwachung der Tierhaltungen, des Tierverkehrs und des Tierhandels
  • die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung bei dem Ausbruch einer Tierseuche
  • das Erstellen von Attesten für den Handel mit Tieren
  • das Ausstellen amtstierärztlicher Gesundheitszeugnisse für den Reiseverkehr mit Heimtieren(siehe Link BMEL)
  • die Koordinierung und Überwachung von Monitoringprogrammen zur Tiergesundheitsüberwachung

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern