Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Situation haben wir unsere Sprechzeiten in folgender Art und Weise verändert und angepasst. Wir bieten Ihnen bis auf weiteres tägliche Sprechzeiten (Montag bis Freitag) unter der Voraussetzung der vorherigen abgestimmten Terminvereinbarung mit der entsprechenden Mitarbeiterin und Mitarbeiter unseres Amtes an.
Dr. Steffen Zander (Amtsleiter)
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist für das Veterinärwesen , die Lebensmittelüberwachung und den Tierschutz zuständig.
Regelmäßige Kontrollen landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen und Lebensmittel produzierender Betriebe durch das Amt dienen dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Bei Verstößen gegen den Tierschutz in privater Haltungen wird das Amt auch auf Anzeigen hin tätig.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Veterinärwesen
- Betriebe und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften: Zulassung beantragen
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften beantragen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Tierseuchenverdacht melden
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Amtliche Trichinenuntersuchung
In der Außenstelle unseres Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes erfolgt die Entgegennahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und auf Wunsch auch zur Untersuchung auf Dunkerschen Muskelegel.
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Tierseuchenbekämpfung
Grundlage für die Bekämpfung von Tierseuchen in Deutschland ist das Tiergesundheitsgesetz. Im Tiergesundheitsgesetz sind die Vorbeugung vor und die Bekämpfung von Tierseuchen geregelt. Ziel der Tierseuchenbekämpfung ist es, die Tiergesundheit zu fördern und zu erhalten.
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Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen sowie die Qualität und die Kennzeichnung der Lebensmittel zu verbessern durch Beratungen zum Bau, zum Einrichten und Betreiben von Lebensmittelbetrieben sowie Überwachung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln
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Wesensteste für gefährliche Hunde
Das nichtgewerbsmäßige Züchten, Halten und Führen gefährlicher Hunde bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Eine Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Züchten von gefährlichen Hunden berechtigt gleichzeitig zum Halten und Führen gefährlicher Hunde. Die örtliche Ordnungsbehörde befindet sich in 18059 Rostock, Charles-Darwin-Ring 6.
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Aktuelle Meldungen
Meldung vom 07.05.2019
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Detaillierte Informationen über die Afrikanische Schweinepest (ASP) Mehr