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Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen sowie die Qualität und die Kennzeichnung der Lebensmittel zu verbessern durch

  • Beratungen zum Bau, zum Einrichten und Betreiben von Lebensmittelbetrieben sowie Überwachung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen gemäß geltenden EU-Verordnungen (z.B. VO (EG) 852/2004, VO (EG) 853/2004) und geltendem Bundesrecht (z.B. VO über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Zusatzstoffzulassungsverordnung, Rindfleischetikettierungsgesetz u.a.)
  • unangekündigte Hygiene-, Handelsklassen- und Kennzeichnungskontrollen in Goß-, Zwischen- und Einzelhandelseinrichtungen, Gaststätten, Imbisseinrichtungen, Großküchen, Herstellerbetrieben, Kühlhäusern und auf Wochemärkten und Festen. Dabei wird geachtet auf den baulichen Zustand der Betriebe, die hygienischen Zustände der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften, Personal- und Produktionshygiene, Lagerbedingungen und Kennzeichnung der Lebensmittel, optischer Zustand des Lebensmittels sowie die betrieblichen Eigenkontrollen
  • Probeentnahmen bei Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen nach Vorgaben des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V. Im Monat werden durch unser Amt ca. 80 Proben (jährlich ca. 1.000) gezogen und zur Untersuchung in das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V eingesandt.

Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden. Falls Sie den Eindruck haben, dass ein Lebensmittel von der Norm abweicht (z. B. im Geruch oder im Geschmack), dann können Sie sich persönlich, telefonisch oder schriftlich an uns wenden. Sind z.B. noch Reste oder das beanstandete Produkt vorhanden, sollten und können Sie diese bei uns zur Untersuchung einreichen. Wir werden dann aufgrund Ihrer notwendigen Angaben, wie

  • welches Lebensmittel, wann, wo und in welcher Menge gekauft wurde (Kaufbelege aufbewahren, Lebensmittel kühl lagern)
  • bei verpackten Lebensmitteln die Verpackung,

alle notwendigen Maßnahmen einleiten.

Bearbeitung von Anfragen/Auskunftsersuchen nach Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz

Ermittlungen im Zusammenhang mit Lebensmittelerkrankungen.

Treten nach dem Verzehr von Lebensmitteln Erkrankungen auf, ist dies in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt abzuklären.

Handelsklassenkontrollen im Einzelhandel.

Die Einhaltung von EG-Normen (VO (EG) 543/2011) beim Handel mit frischem Obst, Gemüse und Speisekartoffeln erfolgt durch die Handelsklassenkontrolle. Merkmale von Erzeugnissen, die nach gesetzlichen Handelsklassen zum Verkauf angeboten, freigehalten, geliefert oder verkauft werden, sind:

  • Einhaltung der Mindesteigenschaften
  • Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften
  • Sauberkeit der Aufmachung
  • Reife und Entwicklung
  • Größensortierung
  • Gesundheit

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern