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Passfotos, neue bundesgesetzliche Regelungen

Ab Mai 2025 dürfen aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen nur noch digitale Passfotos bei der Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden.

Ein mitgebrachtes Foto in Papierform kann dann nicht mehr genutzt werden. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kleinkinder und Babys. In allen Ortsämtern wird weiterhin der Fotoservice angeboten. Für den Fotoservice wird eine Gebühr von sechs Euro pro Bild erhoben. Um mögliche Warteschlangen an den Fotostationen zu vermeiden, kann vor dem Termin im Ortsamt auch ein zugelassenes Fotostudio oder eine zugelassene Filiale der Drogeriekette DM genutzt werden. Übersichten über registrierte und für dieses Verfahren von der Bundesdruckerei zugelassene Anbieter findet sich unter folgenden Internetadressen:

digitale Lichtbilder beim Fotografen

Empfehlung: Bitte suchen Sie bei Kindern bis zum vierten Lebensjahr einen Fotografen auf!

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