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Abmeldung einer Wohnung

Bei Umzügen im Inland besteht seit dem 01.06.2004 keine Abmeldepflicht mehr. Abmeldepflicht besteht nur, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird (z.B. Verzug ins Ausland, Ohne festen Wohnsitz, Abmeldung einer Nebenwohnung). Familienmitglieder können sich vertreten lassen. Die Abmeldung kann persönlich oder postalisch erfolgen. Eine Abmeldung ist notwendig, wenn eine Wohnung in der Hansestadt Rostock aufgegeben und keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Bei einem Wohnungswechsel im Inland genügt die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde.

Unterlagen:

Personalausweis oder Pass

Gebühren:

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen:

Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern