Amtliche Beglaubigung
Beglaubigt werden Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sind. Bei ausländischen Dokumenten ist eine Übersetzung durch einen öffentlich bestellten oder allgemein beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer vorzulegen. Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie im Beisein eines Bediensteten geleistet wird. Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
Hinweis:
Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Unterlagen:
Originaldokumente und die zu beglaubigenden Kopien
Gebühren:
- Beglaubigung (erste) 1,50 EUR
- Beglaubigung (weitere) 2,50 EUR
- Beglaubigung Unterschrift 2,00 EUR
- Beglaubigung Zeugnis 2,00 EUR
Fristen:
Es gibt keine Fristen zu beachten.