Amtliche Beglaubigung
Beglaubigt werden Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sind. Bei ausländischen Dokumenten ist eine Übersetzung durch einen öffentlich bestellten oder allgemein beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer vorzulegen. Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie im Beisein eines Bediensteten geleistet wird. Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
Hinweis:
Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Unterlagen:
Originaldokumente und die zu beglaubigenden Kopien
Gebühren:
- Beglaubigung (erste) 1,50 EUR
- Beglaubigung (weitere) 2,50 EUR
- Beglaubigung Unterschrift 2,00 EUR
- Beglaubigung Zeugnis 2,00 EUR
Fristen:
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistung
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland beantragen
- Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Deutschland