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Rund um die Abfallentsorgung

Informationen zur Entsorgung und Abfalltrennung

Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. Die fünfstufige Abfallhierarchie legt die Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, u. a. energetischer Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung fest.

Hausmüll ist Abfall, der in privaten Haushaltungen im Rahmen der privaten Lebensführung anfällt, insbesondere in Wohnungen und zugehörigen Grundstücks- und Gebäudeteilen sowie in anderen vergleichbaren Anfallorten wie Wohnheimen und Einrichtungen des betreuten Wohnens. Nach Abfallsatzung ist jedes bewohnte Grundstück durch den Grundstückseigentümer an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Es sind solche Abfallbehälter auszuwählen, deren Fassungsvermögen die Aufnahme des auf dem Grundstück regelmäßig anfallenden Abfalls ermöglicht. Die Abfallbehälter sind auf dem eigenen Grundstück aufzubewahren und am Entsorgungstag öffentlich bereitzustellen. Alle Rostocker Abfallbehälter für Restmüll sind mit einem Chip ausgestattet und können dadurch eindeutig identifiziert und den Standorten zugeordnet werden. Mehrfachleerungen oder Entleerungen im falschen Rhythmus können ausgeschlossen werden. 

Geschäftsmüll ist solcher Abfall, der nicht in privaten Haushalten anfällt aber auf Grund seiner Beschaffenheit oder Zusammensetzung dem Abfall aus Haushaltungen gleichzusetzen ist, wie z.B. Abfälle in Industrie- und Gewerbebetrieben, in privaten und öffentlichen Einrichtungen. Laut Abfallsatzung sind Gewerbetreibende verpflichtet, ihr Gewerbe an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen, d. h. ihr Gewerbe muss mindestens eine Tonne für Restmüll auf dem betreffenden Grundstück nutzen. Wenn deren Entsorgung nicht über das angemeldete Grundstück erfolgt, ist nach § 6 Absatz 2 Abfallsatzung mindestens eine Pflichtrestmülltonne für Geschäftsmüll zu nutzen. Weiterführende Informationen zur Gewerbemüll-Entsorgung finden Sie hier.

Die Anmeldung zur Abfallentsorgung hat durch die Grundstückseigentümer (Vermieter) oder durch die Erzeuger von Geschäftsmüll direkt bei der Stadt zu erfolgen. Für die Antragstellung (Anmelden, Ändern oder Abmelden von Abfallbehältern und Entsorgungshäufigkeit) können die entsprechenden Vordrucke der unteren Abfallbehörde genutzt werden (siehe Downloadbereich).

Für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll gibt es Abfallbehälter in folgenden Größen: 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter. Die Regelentsorgung erfolgt wöchentlich. Als Richtwert für Hausmüll gilt ein Volumen von 15 Litern pro Person und Woche. Bei Geschäftsmüll ist die zu wählende Behältergröße nach § 12 Abfallsatzung abhängig von der Beschäftigtenzahl und der Gewerbeart. Zur umweltgerechten Reduzierung des Haus- und Geschäftsmülls kann jeder beitragen. Deshalb empfiehlt es sich, Abfälle, die wiederverwertet werden können, getrennt zu sammeln.

Fällt vorübergehend mehr Abfall an, können neben den Abfallbehältern die amtlich gekennzeichneten Abfallsäcke genutzt und am Entsorgungstag neben den Behältern abgestellt werden. Sie haben ein Volumen von 70 Litern. Amtliche Abfallsäcke werden vom Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH, Petridamm 26 und von den Mitarbeitern auf den Recyclinghöfen verkauft.

An-, Um- und Abmeldung von Mülltonnen --> siehe Downloads (weiter unten)

VERPACKUNGEN - Gelbe Tonne / gelber Sack

  • In Rostock erfolgt die Sammlung von Verpackungen über die Gelbe Tonne und den Gelben Sack.
  • Für diese Tonne fallen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Bei Missbrauch kann die Gelbe Tonne wieder eingezogen werden.
  • Das gehört hinein: ausschließlich leere Verpackungen, die nicht aus Papier, Karton oder Glas sind. Das beinhaltet zum Beispiel Leichtverpackungen aus Kunststoff und Aluminium sowie Weißblech, aus dem Konservendosen bestehen - FAQs
  • Fragen zur Gelben Tonne werden unter der Telefonnummer 4593 -100 beantwortet (gilt für Beratungsleistungen, für die Bereitstellung der gelben Behälter und für die Klärung von Entsorgungsproblemen).
  • Fällt vorübergehend mehr Abfall an, können neben den Abfallbehältern die amtlich gekennzeichneten Abfallsäcke genutzt und am Entsorgungstag neben den Behältern abgestellt werden
  • Amtliche Abfallsäcke werden vom Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH, Petridamm 26 und von den Mitarbeitern auf den Recyclinghöfen verkauft.

KOMPOST - Bioabfall

  • Das gehört hinein: ausschließlich organische Abfälle, die schnell verrotten und hygienisch unbedenklich sind. Dazu zählen Küchenabfälle wie Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Eierschalen und Speisereste, aber auch Gartenabfälle wie Laub, Grasschnitt und kleine Mengen Strauchschnitt.
  • Entleerung der Bioabfallbehälter erfolgt in den Monaten April bis November wöchentlich, in den Monaten Dezember bis März 14- täglich.
  • Bei gelegentlich erhöhtem Anfall von kompostierbaren Abfällen, kann der Laubsack in der Gebührenstelle, Petridamm 26, gegen eine Schutzgebühr von 1 Euro pro Sack ausgegeben werden.
  • Der Laubsack ist ein kompostierbarer, faserverstärkter Papiersack von 120 L und wird nur eingesammelt, wenn er am Entsorgungstag der Biotonnen neben den Abfallbehältern bereitgestellt wird.
  • Bei einer Eigenkompostierung auf dem Grundstück, kann der Grundstückseigentümer dieses bei der Unteren Abfallbehörde anzeigen.
    Den Antrag mit allen wichtigen Informationen und ein Informationsblatt mit Tipps zur Eigenkompostierung im Garten finden Sie unter den Downloads.

Weitere Infos zu Bioabfall:

Rund ein Drittel unseres Hausmülls sind kompostierbare Abfälle. Diese organischen Materialien sind jedoch zu wertvoll, um sie einfach zu beseitigen. Daher ist es sinnvoll, sie zu kompostieren und einer Wiederverwertung zuzuführen. In Rostock werden die Bioabfälle zu 90% über die braune Biotonne grundstücksbezogen eingesammelt.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zum Zwecke der Entledigung ist lt. Pflanzenabfalllandesverordnung verboten. Pflanzliche Abfälle sind einer Kompostierung zuzuführen. Nutzen Sie bitte die o.g. Entsorgungsmöglichkeiten. Auskünfte zu allen Fragen der Grünschnittenstorgung oder dem Waschwagen für Biotonnen erteilt der Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH unter der Telefonnummer 45 93 - 100 oder https://www.stadtentsorgung-rostock.de/.

#wirfuerbio - Gemeinsam gegen Plastik in der Biotonne: Plastiktüten bilden noch immer den größten Störstoffanteil im Bioabfall. Informieren Sie sich im Menüpunkt Abfallberatung über die Aktivitäten in unserer Stadt. Weitere

Informationen siehe www.wirfuerbio


PAPIER UND PAPPE - blaue Tonne

  • Für Papier/ Pappe und Kartonagen gibt es in Rostock das ausgebaute Holsystem mit den grundstücksbezogenen blauen Papiertonnen und ein Bringsystem mit Depotcontainern und Unterflurcontainer.
  • Die Papiercontainer sind als Entsorgungsangebot im Bringsystem nur für die Bevölkerung vorgesehen. Sie sind nicht für die Entsorgung von Transport-und Umverpackungen aus dem gewerblichen Bereich zugelassen.
  • Gewerbetreibende müssen eigene Entsorgungsverträge abschließen.

Nutzen Sie für diesbezügliche Hinweise und Anzeigen das Umwelttelefon Tel. 381-7303 oder die Hompage Klarschiff.


GLAS

  • In die Glassammelbehälter gehören grundsätzlich nur gebrauchte, restentleerte Verpackungen aus Glas. 
  • Die Trennung erfolgt entsprechend der Kennzeichnung der Glascontainer nach Braunglas, Weißglas und Grünglas. Andersfarbiges Glas (blau, gelb) gehört grundsätzlich in den Grünglasbehälter.

Weitere Hinweise:

  • Sortenrein und nach Farben getrenntes Behälterglas ist ein Wertstoff, der unendlich oft im Kreislauf wiederverwertet werden kann und damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Achten Sie bitte auf Ordnung und Sauberkeit an den Stellplätzen der Wertstoffcontainer für Glas und Papier. Das Ablagern von Abfällen aller Art neben den Wertstoffcontainern kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Nutzen Sie für diesbezügliche Hinweise und Anzeigen das Umwelttelefon Tel. 0381 381-7303, E-Mail: umweltaufsicht@rostock.de oder die Hompage Klarschiff.

  • Die Entsorgung von Sperrmüll können Sie so oft wie nötig in Anspruch nehmen, die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.
  • Die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH -> zum Onlineformular der SR
  • Eine Selbstanlieferung auf den Rostocker Recyclinghöfen ist ebenfalls kostenfrei möglich.
  • Für Gebührenpflichtige, die ihren Sperrmüll nicht an dem für das jeweilige Stadtgebiet festgelegten Entsorgungstag bereitstellen können, gibt es das Angebot einer Schnellentsorgung. Gegen Bezahlung des Mehraufwandes besteht die Möglichkeit, einen Wunschtermin zu erhalten.

Falls Möbel, Haushaltsgegenstände oder Elektrogeräte gut erhalten bzw. noch voll funktionstüchtig sind, können Sie diese gern den Sozialkaufhäusern bzw. Umsonstläden zum Verschenken anbieten (siehe Faltblatt "Zu schade für den Müll"). Auch der "Hanse-Schatz" - das Rückkonsumzentrum der Stadt Rotock - ist geeignet dafür.

Immer wieder verschandelt illegal abgelegter Sperr- und Sondermüll das Rostocker Stadtbild. Hinweise und Anzeigen können über das Klarschiff-Portal (https://www.klarschiff-hro.de/client/) oder das Umwelt-Telefon unter der Rufnummer 381-7303 jederzeit mitgeteilt werden.

Elektroschrott

Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll oder die Gelbe Tonne. Nutzen Sie die kostenfreie Abgabe auf den Recyclinghöfen oder geben Sie alte Geräte direkt im Handel zurück. Großgeräte können über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH unter Tel. 4593-100 oder online (→ Abfuhr Elektroschrott) zur Abholung angemeldet werden. Die Entsorgung ist für Rostocker Haushalte gebührenfrei.

Lampen und Leuchtmittel

LED- und Energiesparlampen enthalten elektronische Bauteile und müssen daher fachgerecht entsorgt werden. Sie können auf den Recyclinghöfen oder bei vielen Einzelhändlern (z. B. Drogerien, Super- und Baumärkte, Elektrofachgeschäfte) abgegeben werden. Eine Sammelstellensuche finden Sie online.

Schadstoffhaltige Abfälle

Farben, Lacke, Reinigungsmittel, Batterien, Quecksilberthermometer oder Pflanzenschutzmittel gehören zu den Sonderabfällen. Diese können Rostocker Bürgerinnen und Bürger kostenfrei auf den vier Recyclinghöfen abgeben. Bitte bringen Sie die Stoffe in der Originalverpackung, damit sie sicher identifiziert und behandelt werden können.

Batterien

Alte Batterien – auch Lithium- und Hochenergiebatterien – werden kostenlos in Geschäften zurückgenommen, die Batterien verkaufen. Dort finden Sie meist grüne Sammelboxen. Eine Abgabe ist auch auf den Recyclinghöfen möglich.

Altmedikamente

Altmedikamente gehören in den Hausmüll, aber nicht in Toilette oder Waschbecken, da sie sonst den Wasserkreislauf belasten. Einige Apotheken bieten eine freiwillige Rücknahme an – fragen Sie dort nach. Auf den Recyclinghöfen erfolgt keine Annahme von Medikamenten.

Illegale Müllablagerungen

Melden Sie illegale Ablagerungen oder Sondermüll über das Portal Klarschiff HRO oder telefonisch beim Umwelttelefon unter 0381 381-7303.

  • Die Abfallgebühren für Haushaltungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock setzen sich aus Behältergebühr und Abfallverwertungsgebühr zusammen
  • Die Behältergebühr ist die Gegenleistung für das Einsammeln, den Transport und die gemeinwohlverträgliche Behandlung, einschließlich der Beseitigung des Hausmülls. Die Abfallverwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung aller Abfallarten aus Haushaltungen, die von der Stadt einer Wiederverwertung zugeführt werden.
  • Sie wird nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen berechnet. Die Abfallverwertungsgebühr enthält Leistungen für die Verwertung von Sperrmüll, Bioabfällen, Garten-und Parkabfällen (einschließlich Tannenbaumentsorgung), Kühlgeräten, Elektro- und 
  • Elektronikschrott, Haushaltsschrott, Problemabfällen, Altpapier sowie für das Betreiben der Recyclinghöfe. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der öffentlichen Abfallentsorgung sind Gebühren nach der Abfallgebührensatzung zu zahlen.

Gebührenstelle für Abfallgebühren des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz
Petridamm 26    
18146 Rostock

E-Mail: gebuehrenstelle@stadtentsorgung-rostock.de

Sprechzeiten:    

  • dienstags:         9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 17.30 Uhr
  • donnerstags:    9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr

Fax: 0381 4593-205

Ansprechpartnerinnen:

  • Frau Schmidt   Tel. 0381 4593-200
  • Frau Wegner    Tel. 0381 4593-201
  • Frau Müller      Tel. 0381 4593-202
  • Frau Millert      Tel. 0381 4593-203

Allgemeines:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kommt ihrer Verpflichtung zum Schutz personenbezogener Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen umfassend nach. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Amt für Umwelt- und Klimaschutz und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung erhalten Sie vom jeweiligen fachlichen Ansprechpartner oder entnehmen diese bitte dem allgemeinen Informationsschreiben des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz. 

Widerspruchsstelle für Abfallgebührenbescheide des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz
Petridamm 26, 18146 Rostock

Sprechzeiten:  

  • dienstags:      09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 17.30 Uhr
  • donnerstags: 09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr

Informationen zum Widerspruchsrecht: gegen jeden Gebührenbescheid kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe/Zustellung des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen.

Anschrift:

Hanse-und Universitätsstadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Widerspruchsstelle
Petridamm 26
18146 Rostock

Hinweise zu Verfahren/Frist:

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des schriftlichen Widerspruches ist der Zeitpunkt des Einganges innerhalb der Widerspruchsfrist. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung. Das bedeutet, dass der Bescheidempfänger in jedem Fall zur Zahlung der im Abfallgebührenbescheid ausgeweisenen Beträge zu den entsprechenden Fälligkeiten verpflichtet ist. Solange noch kein Änderungsbescheid ergangen ist, gelten die (alten) Abschlagszahlungen mit ihren Fälligkeiten.

Nichtzahlungen oder selbständige Verrechnungen bzw. die Überweisung von eigenständig errechneten Kürzungsbeiträgen sind nicht zulässig und führen im Weiteren zu Vollstreckungsmaßnahmen, welche automatisch vom Computersystem nach Fälligkeit ausgelöst werden. Bei Widersprüchen gilt: Sofern der Widerspruch berechtigt ist, wird im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens ein Änderungsbescheid erlassen, welcher die neuen Abschlagszahlungen mit ihren Fälligkeiten bekannt gibt und festsetzt. Auch gegen diesen Bescheid besteht wieder das Recht zum Widerspruch.

Eine eventuell entstehende Gutschrift wird ausgewiesen und mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet oder zurück erstattet. Bei erfolglosem Widerspruch ergeht ein Widerspruchsbescheid mit Klagemöglichkeit vor dem Verwaltungsgericht Schwerin.

Bei Neuanschluss eines Grundstückes werden die Informationen zum ersten Entsorgungstag mit der Auslieferung der entsprechenden Haus- oder Geschäftsmülltonne verteilt. Stellen Sie Ihre Abfallbehälter am Entsorgungstag bitte bis 6.00 Uhr öffentlich zugänglich bereit.

Im Auftrag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock betreibt die Stadtentsorgung Rostock GmbH vier Recyclinghöfe. Hier werden von Rostocker Einwohnern folgende Abfälle ohne zusätzliche Kosten angenommen:

  • Alttextilien
  • Batterien (auch Lithium- und andere Hochenergiebatterien)
  • Elektro- und Elektronikschrott
  • Garten- und Parkabfälle
  • Gefrier- und Kühlgeräte
  • Schrott
  • Sonderabfälle aus Haushaltungen
  • Sperrmüll
  • Wertstoffe (auch CD und DVD sowie Röntgenbilder)

Bauabfälle sind von der öffentlichen Abfallentsorgung ausgeschlossen.

Anlieferungszeiten:

  • Montag bis Freitag: 10.00 bis 18.15 Uhr
  • Sonnabend:           9.00 bis 12.45 Uhr

Abfallanlieferungen auf den Recyclinghöfen werden elektronisch erfasst. Bei der Anlieferung ist der Name des Anliefernden und die Adresse anzugeben, an der der Abfall angefallen ist. Der Betrieb der Recyclinghöfe wird über die von allen Haushalten in Rostock erhobenen Abfallgebühren finanziert. Mit der digitalen Erfassung von Abfallanlieferungen können die Serviceleistungen für Nutzer der Recyclinghöfe bedarfsgerecht angepasst und optimiert werden. Darüber hinaus erfolgt eine automatische Prüfung, ob Anlieferer zur kostenlosen Abgabe von Abfällen berechtigt sind. So soll eine unberechtigte Fremdnutzung weitgehend vermieden werden.

Anschriften:

Recyclinghof Lütten Klein
Koppelweg 1
18107 Rostock

Recyclinghof Toitenwinkel
Hainbuchenring 4
18147 Rostock

Recyclinghof Südstadt 
Schwaaner Landstraße 12
18059 Rostock

Recyclinghof Reutershagen
Etkar- Andre-Straße 54
18069 Rostock

Für Nichtrostocker und Anlieferer aus dem Kleingewerbe sind alle Anlieferungen kostenpflichtig! Gültig ist die auf den Recyclinghöfen ausliegende Preisliste.

Telefonische Auskünfte zu den Recyclinghöfen erteilt der Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH.

Tel.        0381 4593-100

E-Mail:   service@stadtentsorgung-rostock.de

Mo, Mi, Do: 8.00 bis 16.00 Uhr;
Di: 8.00 bis 17.30 Uhr;
Fr: 8.00 bis 15.00 Uhr


Die Abfuhrtermine für anschlusspflichtige Abfallbehälter werden in einem individuellen elektronischen Abfuhrkalender auf der Homepage der Stadtentsorgung Rostock GmbH angezeigt. Sie haben die Möglichkeit, unter Eingabe Ihres Straßennamens und der Hausnummer Ihren individuellen Abfallkalender zu erstellen. Abgebildet werden die Leerungstermine für Restmüll, Bioabfall, Leichtverpackungen und Papier. Die Daten können für unterschiedliche Zeitperioden angezeigt und ausgedruckt werden.

hier geht es zum elektronischen Abfuhrkalender. 

Rückfragen zur Abfuhr der Abfallbehälter:

  • Biotonne:         Tel. 4593 - 100
  • Blaue Tonne:   Tel. 40514 - 57
  • Gelbe Tonne:   Tel. 4593 - 111

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern

Hausmüll und Geschäftsmüll

Hausmüll (Restmüll) ist Abfall, der in privaten Haushaltungen im Rahmen der privaten Lebensführung anfällt, insbesondere in Wohnungen und zugehörigen Grundstücks- und Gebäudeteilen sowie in anderen vergleichbaren Anfallorten
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Gelbe Tonne / Gelber Sack

In Rostock erfolgt die Sammlung von Verpackungen über die Gelbe Tonne und den Gelben Sack. Die Gelben Tonnen gibt es in den Größen 120 Liter, 240 Liter, 1 100 Liter. Für diese Tonne fallen keine zusätzlichen Kosten an.
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Bioabfälle und Grünschnitt

Rund ein Drittel unseres Hausmülls sind kompostierbare Abfälle. Diese organischen Materialien sind jedoch viel zu wertvoll, um sie einfach zu beseitigen.Daher ist es sinnvoll, sie zu kompostieren und einer Wiederverwertung zuzuführen.
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Papiercontainer / Papiertonne

Zur Erfassung von Papier/ Pappe und Kartonagen gibt es in Rostock das ausgebaute Holsystem mit den grundstücksbezogenen blauen Papiertonnen und ein Bringsystem mit Depotcontainern und Unterflurcontainern.
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Glascontainer

Sortenrein und nach Farben getrenntes Behälterglas ist ein Wertstoff, der unendlich oft im Kreislauf wiederverwertet werden kann und damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leistet. In die Glassammelbehälter gehören grundsätzlich nur gebrauchte, restentleerte Verpackungen aus Glas.
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Elektro- und Elektronikschrott

Elektro- und Elektronikgeräte gehörten bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber. Die getrennte Sammlung von Altgeräten entlastet die Umwelt in doppelter Weise:
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Recyclinghöfe

Im Auftrag der Hansestadt Rostock betreibt die Stadtentsorgung Rostock GmbH vier Recyclinghöfe. Hier werden von Rostocker Einwohnerinnen und Einwohnern folgende Abfälle ohne zusätzliche Kosten angenommen:
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Autowracks

Jährlich werden durch das Amt für Umwelt- und Klimaschutz viele unberechtigt abgestellte Fahrzeuge aufgefunden.Jährlich werden durch das Amt für Umwelt- und Klimaschutz viele unberechtigt abgestellte Fahrzeuge aufgefunden.Neben den typischen Autowracks sind das auch Fahrzeuge ohne gültige amtliche Kennzeichen. 
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Schrottfahrräder

Schrottfahrräder blockieren oft wochenlang öffentliche Abstellanlagen. Da sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen,werden sie von Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes mit einer gelben Banderole versehen.
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Problemabfälle

Problemabfälle  im Haushalt sind schadstoffhaltige Abfälle wie Haushaltsreiniger, Altlacke, Altfarben, Säuren und Laugen, Fotosubstanzen, Quecksilberthermometer, Altbatterien, Energiesparlampen, Leim- und Klebemittel,
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Sperrmüll

Sie können die Entsorgung so oft wie nötig in Anspruch nehmen, die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten. Die Terminvereinbarung erfolgt über das Kundendienstbüro der Stadtentsorgung Rostock GmbH:
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