Sperrmüll
Sie können die Entsorgung so oft wie nötig in Anspruch nehmen, die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.
Die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH:
Mo, Mi, Do: 8.00 bis 16.00 Uhr; Di: 8.00 bis 17.30 Uhr; Fr: 8.00 bis 15.00 Uhr
E-Mail: kd_auftrag@stadtentsorgung-rostock.de
- Tel. 4593-100 oder
- Sie füllen das Antragsformular im Internet aus
(siehe Link: Auftrag Sperrmüllabfuhr).
Die Terminvereinbarung soll möglichst 14 Tage vor der gewünschten Abholung erfolgen. Stellen Sie die Gegenstände erst am Vorabend des Entsorgungstages öffentlich bereit. Wählen sie den Stellplatz so aus, dass er vom öffentlichen Verkehrsraum aus leicht erreicht werden kann. Ohne Anmeldung wird Sperrmüll bei der Abfuhr lt. Tourenplan nicht mitgenommen. Eine Selbstanlieferung auf den Rostocker Recyclinghöfen ist ebenfalls kostenfrei möglich. Für Gebührenpflichtige, die ihren Sperrmüll nicht an dem für das jeweilige Stadtgebiet festgelegten Entsorgungstag bereitstellen können, gibt es das Angebot einer Schnellentsorgung. Es besteht die Möglichkeit, gegen Bezahlung des Mehraufwandes, einen Wunschtermin zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Entsorgungstermin innerhalb von 2 Wochen angeboten wurde. Da diese Schnellentsorgung kein Bestandteil der Abfallsatzung/Abfallgebührensatzung ist, wird von der Stadtentsorgung Rostock GmbH ein Entgelt erhoben. Auskunft zur Höhe des Entgelts erteilt den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH.
Immer wieder verschandelt illegal abgelegter Sperrmüll das Rostocker Stadtbild. Illegal bedeutet - die Entsorgung wurde nicht angemeldet oder der Sperrmüll wurde Tage vor dem Entsorgungstermin auf die Straße gestellt. Die Gegenstände dürfen lt. Abfallsatzung erst am Vortag zur Abfuhr bereitgestellt werden, ansonsten wird eine Ordnungswidrigkeit begangen. Hinweise und Anzeigen zu Müllecken, Autowracks, Schrottfahrrädern und zu anderen Umweltvergehen können jederzeit über das Umwelt-Telefon 381-7303 mitgeteilt werden. Ein Eintrag in das Klar-Schiff-Portal (siehe Link) ist ebenfalls möglich.
Zum Sperrmüll gehören zum Beispiel:
sperrige Abfälle, alte Möbel, ausgediente Matratzen, Fahrräder, Kinderwagen, Teppiche
Das ist zum Beispiel kein Sperrmüll:
Steine, Ziegel, Türen, Fenster, Bauholz, Sanitärkeramik, Fahrzeugteile, Autoreifen, Elektronikschrott, Kühlschränke, Elektrogeräte
Falls die Möbel und Haushaltsgegenstände gut erhalten bzw. noch voll funktionstüchtig sind, können Sie diese gern den Sozialkaufhäusern bzw. Umsonstläden zum Verschenken anbieten (siehe Faltblatt "Zu schade für den Müll").