Elektro- und Elektronikschrott
Elektroschrott ist in unserer modernen Gesellschaft ein wachsendes Problem, er gehört auf keinen Fall in den Hausmüll oder in die Gelben Tonnen. Elektro-Altgeräte und Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen und wiederverwertet werden können. Umgekehrt können diese auch Schadstoffe enthalten, die der Umwelt Schaden zufügen.
Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit, natürliche Ressourcen sollen geschont werden. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst effizient zu verwerten. Die Hersteller sind verpflichtet, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat zu entsorgen. Die fachgerechte und kostenfreie Entsorgung erfolgt über die offiziellen Rücknahmestellen (Recyclinghöfe, Handel). Zur Information darüber, welche Geräte durch die Sammelstellen oder Rücknahmesysteme angenommen werden, sind Elektrogeräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Sobald elektrische Energie zum Einsatz kommt, die entweder direkt aus dem Stromnetz entnommen oder über Akkumulatoren bzw. Batterien bezogen wird, handelt es sich um ein Elektrogerät.
Auch ausgediente Möbel und Bekleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Funktionen gehören zum Elektroschrott (z.B. Schränke mit fest eingebauter Beleuchtung, elektrisch verstellbarer Sessel…). Passive Endgeräte, wie zum Beispiel Lichtschalter, Stecker-Dosen, Stromschienen, Antennen, Audio-und USB Kabel..) gelten ebenfalls als Elektrogeräte und können über die o.g. Sammelstellen entsorgt werden (keine Kabel als Meterware etc.). Sind Batterien und Akkumulatoren nicht fest in Elektroaltgeräten verbaut (z.B. in Akkuschraubern…), müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt entsorgt werden. Vor der Entsorgung sind bei Lithiumbatterien die Pole abzukleben. Personenbezogene Daten auf PC, Handys u.s.w. sollten vorher gelöscht werden. Nutzen Sie die kostenfreie Abgabe auf den Recyclinghöfen und die Rückgabemöglichkeiten im Handel. Außerdem können in Rostock alte Elektro-Großgeräte kostenfrei beim Kundenservice der SR GmbH zur Abfuhr angemeldet werden.
Rostocker Einwohner können die Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten so oft wie nötig in Anspruch nehmen, die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.
Die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH:
Mo, Mi, Do: 8.00 bis 16.00 Uhr; Di: 8.00 bis 17:30 Uhr; Fr: 8.00 bis 15.00 Uhr
E-Mail: kd_auftrag@stadtentsorgung-rostock.de
- Tel. 4593-100 oder
- oder Sie füllen das Antragsformular im Internet aus (siehe Link unten)
Die Terminvereinbarung soll möglichst 14 Tage vor der gewünschten Abholung erfolgen. Stellen Sie die Gegenstände erst am Vorabend des Entsorgungstages öffentlich bereit. Wählen sie den Stellplatz so aus, dass er vom öffentlichen Verkehrsraum aus leicht erreicht werden kann. Ohne Anmeldung werden Elektro- bzw. Elektronikschrott bei der Abfuhr lt. Tourenplan nicht mitgenommen.
Alte Elektrogeräte können Sie bei den großen Händlern abgeben. Alle Verkäufer ebenso Online- und Versandhändler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte ab 400 Quadratmetern, nehmen kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis maximal 25 Zentimeter in haushaltsüblicher Menge kostenlos an. Größere Geräte werden unentgeltlich beim Kauf eines gleichartigen Gerätes zurückgenommen. Wer sich ein neues Gerät anliefern lässt, muss schon bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass gleichzeitig ein Altgerät abgegeben werden soll. Grundlage für das neue Rücknahmesystem ist das Elektro-und Elektronikgerätegesetz, das die Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten zu mehr Verantwortung für ihre Produkte verpflichtet. Alle Elektrogeräte sind mit einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Leicht entfernbare Batterien, Akkus oder Lampen müssen vor Abgabe der Altgeräte entnommen und separat entsorgt werden.
Selbstverständlich können Sie alle elektrischen Altgeräte auch weiterhin in Eigenregie auf den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten abgeben. Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.
Falls die Geräte gut erhalten bzw. noch voll funktionstüchtig sind, können Sie diese gern den Sozialkaufhäusern bzw. Umsonstläden zum Verschenken anbieten (siehe Faltblatt "Zu schade für den Müll").
Immer wieder verschandelt illegal abgelegter Elektro- und Elektronikschrott das Rostocker Stadtbild. Illegal bedeutet, dass die Entsorgung nicht angemeldet wurde oder der Elektronikschrott Tage vor dem Entsorgungstermin auf die Straße gestellt wurde. Wer so handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Hinweise und Anzeigen können über das Klarschiff-Portal (Link unten) oder das Umwelt-Telefon jederzeit unter der Rufnummer 381-7303 mitgeteilt werden.
Hinweise zur Entsorgung von LED-und Energiesparlampen:
LED- und Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll. Grund sind die elektronischen Bauteile, die in diesen energieeffizienten Lampen enthalten sind. Alle Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese fachgerecht zu entsorgen. Energiesparlampen enthalten zudem eine geringe Menge an Quecksilber, das in den Recyclingwerken umweltgerecht entnommen und für die Weiterverwertung aufbereitet werden kann. Das Quecksilber gelangt somit nicht in die Umwelt. Mehr als 90 Prozent der Lampenbestandteile können so weiterverwertet werden. Die herkömmlichen Glühlampen landen dagegen im Hausmüll. In Rostock nehmen alle Recyclinghöfe Altlampen zurück, aber auch immer mehr Einzelhändler wie Drogeriemärkte, Supermärkte, Baumärkte oder Ladengeschäfte von Elektrohandwerkern.
Die nächstgelegenen Sammelstellen finden Sie im Internet - siehe unten: Sammelstellensuche.