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Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Regelung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 10.12.2025

Auf der Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in Verbindung mit der Landesverordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Sprengstoffrechts (Sprengstoffzuständigkeitslandesverordnung - SprengZustLVO M-V), ergeht aus Anlass der Feierlichkeiten zum Jahreswechsel nachfolgende Allgemeinverfügung zur Regelung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.