27 Kandidierende für die Wahl des Migrantenrates
Pressemitteilung vom
Insgesamt 27 Rostockerinnen und Rostocker kandidieren auf insgesamt acht Wahlvorschlägen für den 4. Migrantenrat. Das haben die Mitglieder des Wahlausschusses während ihrer Sitzung am 8. August 2025 bestätigt.
Am 17. September 2025 wird der vierte Migrantenrat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewählt. Er ist ein wichtiges Gremium zur politischen Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Rund 17.500 Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sind zur Wahl aufgerufen. Die Wahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Die kommende Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Rostocks, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Rostock wohnen.
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Eingebürgerte sowie Personen mit mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit sind nicht automatisch wahlberechtigt. Sie müssen bis 5. September 2025, 12 Uhr, einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Ohne diesen Antrag erhalten sie keine Wahlunterlagen.
Eine Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Wahl des Migrantenrates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist vom 1. bis 5. September 2025 in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in der Industriestraße 8, 18069 Rostock, möglich. Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle ist auch unter Tel. 0381 381-1820 erreichbar.
Wahlberechtigte Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 31. August 2025 ihre Briefwahlunterlagen.
Weitere Informationen zu den Kandierenden sowie zum Wählerverzeichnis sind im Internet unter den Adressen www.rostock.de/wahlen und www.migrantenrat.de sowie in acht Sprachen in der Integreat-App https://integreat.app/rostock/de/migrantenratswahl-2025 zu finden.




