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Jetzt als Wahlhelfer*in anmelden

Pressemitteilung vom 18.03.2024

Am 9. Juni 2024 finden Wahlen für das Europaparlament und die Rostocker Bürgerschaft statt. Noch ist die Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer beim Amt für Bürgerbeteiligung und Wahlen möglich. Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, wird gebeten, eine Bereitschaftserklärung ausfüllen und abzusenden. Die eingehenden Erklärungen werden dann bearbeitet und die interessierten Wahlhelfer*innen auf die Wahllokale verteilt.

Wahlhelfer*in kann jede wahlberechtigte Person werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger*innen), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in der Kommune nach dem Melderegister ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Würdigung des Ehrenamtes wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung gezahlt. Im Urnenwahllokal erhalten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher 100 Euro, deren Stellvertretung und die Schriftführung 80 Euro sowie die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände 60 Euro. Mitglieder der Briefwahlvorstände erhalten bei gleicher Funktionsstaffelung 70, 60 bzw. 50 Euro. Die Entschädigung wird kurzfristig nach der Wahl überwiesen.

Insgesamt 1.900 engagierte Bürger*innen zur Ausübung des Ehrenamtes der Wahlhelfer*in werden gesucht. Die Wahlhelfer*innen sind für die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung der Ergebnisse in den 133 Urnenwahllokalen und 104 Briefwahllokalen zuständig. Für jedes Wahllokal ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören Wahlvorsteher*in, deren Stellvertretung sowie Schriftführer*in und fünf bis sieben Beisitzer*in.

Weitere Informationen und das Formular für eine Bereitschaftserklärung sind im Internet unter www.rostock.de/wahlen zu finden. Fragen zum Wahlehrenamt beantwortet die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle unter der E-Mail-Adresse wahlhelfer@rostock.de oder unter Tel. 0381 381-1801.