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Regelungen zum Schulbesuch bei Warnstreiks im Nahverkehr

Meldung vom 25.02.2020 - Bildung und Wissenschaft

Wegen der anhaltenden Warnstreiks im Bus- und Straßenbahnverkehr in Mecklenburg-Vorpommern weist das Bildungsministerium Eltern und Lehrkräfte auf die geltenden Regelungen hin. Schülerinnen und Schüler, die wegen zu großer Entfernungen auf Busse oder Straßenbahnen angewiesen sind, um in die Schule zu gelangen, sind entschuldigt, wenn keine Busse oder Straßenbahnen fahren. Der Unterricht in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern findet jedoch statt. Ratsam ist es, die Schule zu benachrichtigen, wenn Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks im Bus- und Straßenbahnverkehr Schwierigkeiten haben, rechtzeitig oder überhaupt zur Schule zu gelangen.