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Tourismusbranche ist gut auf Gäste und Urlauber vorbereitet

Meldung vom 19.05.2020 - Kultur, Freizeit, Sport

Mit Christi Himmelfahrt steht Rostock vom 21. bis 24. Mai das erste lange Wochenende seit der touristischen Wiedereröffnung bevor. Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern dürfen wieder in Hotels und Ferienwohnungen übernachten und freuen sich auf einen Feiertag oder ein verlängertes Wochenende an der Ostseeküste. Die Gastgeber haben sich nach vielen Wochen Zwangspause gut auf ein Wiedersehen mit den Urlaubern vorbereitet. Im Sinne eines sicheren Tourismus für Gäste und Einheimische ist es nun wichtig, dass die Sicherheits- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Hinter der ganzen Tourismusbranche liegen Wochen voller Ungewissheit und neuer Herausforderungen. Umso mehr freuen wir uns, dass wir seit Montag zunächst Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern in Rostock und Warnemünde begrüßen dürfen", so Tourismusdirektor Matthias Fromm. Damit wir die gerade erst zurückgewonnenen Lockerungen nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, möchten wir alle bitten, eigenverantwortlich die geltenden Schutzmaßnahmen zu beachten, aufeinander Rücksicht zu nehmen und achtsam zu sein. Dann wird der Feiertag am 21. Mai ein guter Auftakt für die anstehende Sommersaison."

Auch Frank Martens, Vorsitzender des Tourismusvereins Rostock & Warnemünde, betont, dass Hoteliers und Gastronomen bestens vorbereitet sind: Wir sind sehr froh, dass die ersten Urlauber wieder anreisen dürfen. Die Schutzstandards für die Branche sind sehr hoch, so dass sich Gäste und Einheimische bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen können. Wenn alle die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einhalten, steht einem sicheren Wiedereinstieg in den Tourismus in unserer Hansestadt nichts im Wege."

Rostock und Warnemünde beliebtes Ausflugsziel zum Herrentag

Rostock und Warnemünde waren am ‚Herrentag‘ in den vergangenen Jahren immer ein beliebtes Ziel für gesellige Ausflüge in größerer Runde. Aber auch dafür gilt in diesem Jahr: es dürfen nur Personen aus zwei verschiedenen Haushalten daran teilnehmen.

Konkret gilt es nach wie vor, die bestehenden Kontaktverbote einzuhalten und sich nur mit Angehörigen eines anderen Haushaltes in der Öffentlichkeit zu treffen. Auch beim Spaziergang am Strand gilt das Abstandsgebot von 1,50 Meter. Geschäfte und Innenräume dürfen nur mit Mundschutz und in begrenzter Personenzahl betreten werden. In gastronomischen Einrichtungen sind vorab Reservierungen zu empfehlen. Zudem dürfen an einem Tisch nur maximal sechs Personen sitzen.