An- und Abmeldung von Staatsangehörigen aus Drittstaaten
Bei Umzügen im Inland besteht seit dem 01.06.04 keine Abmeldepflicht mehr. Die Abmeldung hat nur zu erfolgen, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird (z.B. Verzug ins Ausland, Abmeldung einer Nebenwohnung).
Wir erteilen allgemeine Informationen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sowie zum weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet.
Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen:
Die Anmeldung hat innerhalb einer Woche nach Bezug einer Wohnung durch persönliche Vorsprache zu erfolgen. Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche vorzunehmen.