Aufenthaltsbeendigung Asylbewerber
Das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten berät die betreffenden Personen über die Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise und gibt gegebenenfalls entsprechende Unterstützung.
Ausländische Staatsangehörige, die über keinen gültigen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland verfügen, sind verpflichtet, das Bundesgebiet unverzüglich bzw. während der verfügten Frist zu verlassen.
Unterlagen:
Keine
Gebühren:
Keine
Fristen:
Es gibt keine Fristen zu beachten.