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Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber

Ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland um politisches Asyl nachsuchen, erhalten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Die Ausländerbehörde verlängert die Aufenthaltsgestattung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens bzw. bis zur Vollziehbarkeit einer Ausreiseaufforderung.

Unterlagen:

1 Passbild

Gebühren:

Keine

Fristen:

Es gibt keine Fristen zu beachten.