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Aufnahme an der Fachschule für Agrarwirtschaft beantragen

Die Ausbildung an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einjähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform. Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht ein Jahr oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger. 
Die Ausbildung an der Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Sie dauert bei Ganzjahresunterricht zwei Jahre oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
 
Es können Bildungsgänge mit folgenden Abschlüssen angeboten werden: 

Bildungsgang/Dauer 

  • Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: ein Jahr
  • Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt/Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: zwei Jahre

Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus:

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

Nachweise:

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer bzw. mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus: 

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer;
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

Antragstellung (nebst Einreichung erforderlicher Unterlagen) – Entscheidung über Aufnahme (bei Nichterfüllung entscheidet die Fachaufsichtsbehörde)

ca. 2 Wochen

Antragstellung bis 30.06. für Aufnahme im laufenden Jahr