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Auskünfte zum Flurneuordnungsverfahren

In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt. Verfahrensarten sind der freiwillige Landtausch nach § 54 oder Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Im Ergebnis werden neben einer höheren Rechtssicherheit wesentliche Nutzungsvorteile für die Eigentümer und Bewirtschafter erzielt.

Ein Bodenordnungsverfahren bietet sehr gute Rahmenbedingungen, um agrar- und infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben im Territorium abgestimmt zu planen und umzusetzen.

Im Verfahren werden notwendige Investitionen im ländlichen Wegebau sowie in der öffentlichen und privaten Dorferneuerung getätigt.