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Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen

Berufsfischer, die in den Binnengewässern zum Zwecke der künstlichen Vermehrung oder aus Gründen des Bestandsaufbaus untermaßige Fische oder Fische während der Schonzeit fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung
 

Antrag zum Fang untermaßiger Fische oder von Fische während der Schonzeit mit Begründung

Schriftlicher Antrag, Prüfung, Erteilung der Genehmigung, Zahlung der Gebühr

i.d.R. 5 Arbeitstage

keine

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7