Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen
Berufsfischer, die in den Binnengewässern zum Zwecke der künstlichen Vermehrung oder aus Gründen des Bestandsaufbaus untermaßige Fische oder Fische während der Schonzeit fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung
Antrag zum Fang untermaßiger Fische oder von Fische während der Schonzeit mit Begründung
keine
EUR 60,00 bis 250,00
Schriftlicher Antrag, Prüfung, Erteilung der Genehmigung, Zahlung der Gebühr
i.d.R. 5 Arbeitstage
keine
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7