Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge der bemannten Luftfahrt beantragen
Antrag auf eine luftrechtliche Genehmigung nach § 25 LuftVG für Starts und Landungen außerhalb der für ein Luftfahrzeug genehmigten Flugplätze.
Klage
- Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer oder der Organisation, die die Flächen verwaltet, mit deren Kontaktdaten
- Zustimmung, Erklärung der Unbedenklichkeit der Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) mit deren Kontaktdaten
- Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde mit deren Kontaktdaten, wenn die Fläche in oder nahe an einem Naturschutzgebiet liegt
- Graphische Darstellung (Kartenauszug mit Markierungen) des Geländes, wenn es sich nicht um einen nach § 6 LuftVG genehmigten Flugplatz handelt
Gebührenrahmen: EUR 30,00 - EUR 500,00
Die Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.
Bitte wenden Sie sich an das
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat Luftverkehr und Infrastruktursicherheit
J.-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin