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Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen

Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.

Einspruch

  • Nachweis der Berufsqualifikation
  • Formloser Antrag

Abgeschlossene Berufsausbildung Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung

  • Antragstellung
  • Prüfung des Antrages
  • Erteilung des Dokuments
  • Zahlung des Entgeltes

in der Regel 5 Arbeitstage

keine

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft