Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen
Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.
Einspruch
- Nachweis der Berufsqualifikation
- Formloser Antrag
Abgeschlossene Berufsausbildung Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung
Entgelt für den Erlaubnisschein 40,00 EUR.
- Antragstellung
- Prüfung des Antrages
- Erteilung des Dokuments
- Zahlung des Entgeltes
in der Regel 5 Arbeitstage
keine
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft