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Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung) beantragen

Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, erhalten nach Registrierung des Fahrzeuges eine Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung)

Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz

Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz  

Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr

i.d.R. 5 Arbeitstage

Keine

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7