Bewacher / Versicherungsberater / Versicherungsvermittler / Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater / Immobiliardarlehensvermittler; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
Für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler ist nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung notwendig.
Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
Sachkundeprüfung IHK: 200 bis 310 Euro - je nachdem, ob sowohl ein mündlicher und ein schriftlicher oder nur ein Prüfungsteil abgelegt wird.
Durch das Bestehen der Sachkundeprüfung erbringt der Prüfling den Nachweis, dass er über die fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, die zur Ausübung der Tätigkeiten als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung erforderlich sind.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:
- Kundenberatung
- fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
- Finanzierung und Kreditprodukte