Bibliotheksausweis beantragen
Kommunale Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.
Landesbibliothek in Mecklenburg-Vorpommern:
Für die Benutzung der Landesbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen können Sie beantragen. Die Landesbibliothek ist eine Regional- sowie wissenschaftliche Universalbibliothek. Sie sammelt, erschließt und bewahrt die über das Land publizierte Literatur und hält das Pflichtexemplar für Mecklenburg-Vorpommern vor.
Die Landesbibliothek bietet eine Vielzahl von aktuellen Medieneinheiten aus allen Fachgebieten gedruckt sowie in Form von E-Books, E-Journals und Datenbanken. Ebenso steht ein großer Altbestand zur Einsicht bereit. Hohes Ansehen genießt die Musikaliensammlung mit dem Schwerpunkt auf Barockmusik. Das Discovery-Portal bietet einen intuitiven Einstieg in die Recherche unserer Bestände sowie zahlreicher weiterer Quellen. Via Fernleihe und Schnelllieferdienste haben Sie auch überregionalen Zugriff auf Literatur aus nationalen sowie internationalen Bibliotheken.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- Minderjährige benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Bei den Kommunalen Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:
- gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)
- Notwendig ist ein Benutzerausweis.
Kommunale Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:
Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr) sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Landesbibliothek in Mecklenburg-Vorpommern:
Die Nutzung der Landesbibliothek ist kostenfrei. Gebühren fallen an für Kopien, Reproaufträge, Mahnungen und Fernleihe.
Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Zahlen Sie - sofern erforderlich - das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Hinweis: Der Verlust des Bibliotheksausweises oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen. Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind von den Nutzern und Nutzerinnen zu beachten.