Binnenfischereistatistik: Daten zur Betriebsstatistik melden
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Die betrifft:
- Arten, Mengen und Erlöse der erzeugte Fische nach Produktionsart,
- Ausgabe von Angelerlaubnissen,
- Schäden,
- weitere betriebsbezogene Angaben.
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Es fallen keine Kosten an.
Sie melden für Ihr Unternehmen betriebsbezogene Daten sowie Angaben zur jährlichen Erzeugung aus Fang, Teichwirtschaft und Aquakultur, Erlöse und Ausgabe von Angelerlaubnissen (ggf. weitere Besonderheiten).
Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert.
Die Meldung muss jeweils bis spätestens 31. Januar für das vorangegangene Jahr erfolgen.